Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

1.5. Entbindung

Von wesentlicher Bedeutung ist die Wahl des geeigneten Geburtsortes. Neben der Klinikgeburt gibt es auch die Möglichkeit, sich für eine Geburt außerhalb der Klinik zu entscheiden.

Hinweis: Es besteht ausdrücklich ein Anspruch auf eine ambulante Entbindung. Das Gesetz nennt als mögliche Geburtsorte das Krankenhaus, eine von einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger geleitete Einrichtung, eine ärztlich geleitete Einrichtung, eine Hebammenpraxis sowie die Hausgeburt. Das schließt die Versorgung an anderen Orten in Notfällen nicht aus.

Klinikgeburt

Nach der Entbindung in der Klinik verbringen Sie mit Ihrem Baby noch einige Tage auf der Wöchnerinnenstation. Wenn Sie im Anschluss daran nach Hause gehen, werden Sie von einer Hebamme, die Sie selbst ausgesucht haben, nachbetreut.

Hinweis: Sie sollten sich rechtzeitig in der Geburtsklinik Ihrer Wahl anmelden, damit Ihnen ein Bett für die Geburt reserviert werden kann. Erkundigen Sie sich gleichzeitig, was Sie während Ihres Krankenhausaufenthaltes benötigen.

Viele Kliniken bieten Informationsabende an. Dort können Sie Fragen stellen, sich die Räumlichkeiten ansehen und sich dann für eine Klinik entscheiden.

Ambulante Geburt

Ambulante Geburt bedeutet, dass Sie nach einer komplikationslosen Geburt und bei Wohlbefinden von Mutter und Kind die Klinik nach vier bis sechs Stunden verlassen. Falls während der Geburt Probleme auftreten, ist in der Klinik sofort Hilfe verfügbar.

Zu Hause werden Sie und Ihr Kind von Ihrer Hebamme und Ihrer Kinderärztin oder Ihrem Kinderarzt nachbetreut.

Hinweis: Suchen Sie sich bereits während der Schwangerschaft eine Hebamme und eine Kinderärztin oder einen Kinderarzt.

Geburtshaus

Geburtshäuser bieten eine Alternative zur Klinikgeburt. Sie werden auf der Grundlage des Hebammengesetzes von Hebammen und Vertretern weiterer Berufsgruppen als selbständige Einrichtungen betrieben. Im Geburtshaus werden Sie ständig durch ein und dieselbe Hebamme betreut. Falls ein Notfall auftreten sollte, werden Sie in eine Klinik verlegt.

Tipp: Die Geburtshäuser bieten regelmäßig Infotage an. Dort erhalten Sie konkrete Informationen und Auskünfte.

Haus-/Heimgeburt

Bei einer Hausgeburt begleitet Sie die Hebamme, die Sie bereits während der ganzen Schwangerschaft hindurch beraten und versorgt hat. Welche Hebamme Hausgeburten betreut, erfahren Sie beispielsweise bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Die Hebamme überwacht außerdem die Nachgeburtsphase, führt die Erstversorgung des Kindes und der Mutter durch und hilft beim ersten Stillen.

Hinweis: Sollten Probleme auftauchen, zieht Ihre Hebamme eine Ärztin oder einen Arzt hinzu oder überweist Sie in die Klinik.

Verfahren