Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Ihre Dienstleistung: Gaststätte eröffnen

Wenn Sie in Deutschland eine Gaststätte eröffnen wollen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ausführliche Informationen finden Sie in den folgenden Kapiteln:

Sie benötigen eine Erlaubnis (Konzession), sobald Sie eine Schank- oder Speisewirtschaft eröffnen wollen, in der Ihre Gäste direkt vor Ort die zubereiteten Speisen oder Getränke zu sich nehmen. Auch ein Hotelrestaurant oder eine Hotelbar mit Alkoholausschank, die für jeden öffentlich zugänglich ist, dürfen Sie nur mit einer Konzession betreiben. Die Erlaubnis ist nicht erforderlich, wenn Sie einen Beherbergungsbetrieb leiten und nur Hausgästen und deren Gästen Alkohol anbieten.

Hinweis: Wenn Sie grundsätzlich keinen Alkohol ausschenken wollen, müssen Sie auch keine Konzession beantragen.

Falls Sie nur vorübergehend alkoholische Getränke ausschenken wollen, können Sie unter Umständen eine Gaststättengestattung beantragen. Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie, wenn Sie als Tätigkeit "Gaststättengestattung" eingeben.

Darüber hinaus haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Straußwirtschaft (in manchen baden-württembergischen Landesteilen auch "Besenwirtschaft" genannt) zu eröffnen. Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie, wenn Sie als Tätigkeit "Besen" oder "Straußwirtschaft" eingeben.

Tipp: Umfangreiche Informationen finden Sie auf den Seiten des Hotel- und Gaststättenverbands Baden-Württemberg e.V. (DEHOGA) und im "Portal NewCome.de" für Existenzgründung und Unternehmensnachfolge Baden-Württemberg.

Verfahren