Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

2. Betreuung und Integration von Kindern mit Behinderung

In Kindertageseinrichtungen (beispielsweise Kinderkrippen, Kindergärten, Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen) können integrative Gruppen gebildet werden. In diesen Gruppen werden Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung eine zusätzliche Förderung benötigen, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut.

Hinweis: Kann der individuelle Förderbedarf eines Kindes im wohnortnahen Kindergarten nicht erfüllt werden, steht den Eltern das Beratungsangebot der sonderpädagogischen Beratungsstellen zur Verfügung.

Bei speziellem Förderbedarf kann das Kind gegebenenfalls auch einen Schulkindergarten besuchen. Die Schulkindergärten berücksichtigen den besonderen Förderbedarf des Kindes entsprechend seiner Behinderung. Der Besuch des Schulkindergartens ist nur mit Einverständnis der Eltern möglich.

Hinweis: Ob an einer Schule spezielle Angebote bestehen, erfahren Sie auf der Homepage der jeweiligen Schule, die Sie über "Adressen, Nummern, Öffnungszeiten" finden können.

Treten im Zusammenhang mit der Behinderung erschwerte Lebensbedingungen sowie erhebliche Entwicklungs- und Lernprobleme auf, kommt an allgemeinen Schulen eine sonderpädagogische Hilfe und Förderung in Betracht. Für Kinder und Jugendliche mit einem besonders hohen und umfassenden sonderpädagogischen Förderbedarf steht ein ausgebautes differenziertes Sonderschulwesen mit sonderpädagogischen Angeboten zur Verfügung. Welche Tagesbetreuung dann infrage kommt, richtet sich nach dem Angebot der jeweiligen Schule beziehungsweise des an der Schule bestehenden Betreuungsangebotes.

Die unteren Schulaufsichtsbehörden (Staatliche Schulämter) beraten Sie gerne und erörtern gemeinsam mit Ihnen in einer Bildungswegekonferenz, welches Angebot für Ihr Kind das Beste ist.

Für Eltern von Kindern mit einer Behinderung stehen die familienentlastenden Dienste zur Verfügung, die meist von Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Kirchen und Religionsgemeinschaften angeboten werden. Die Leistungen der familienentlastenden Dienste richten sich mit ihren Angeboten an Familien und Wohngemeinschaften. Art und Umfang der Hilfen werden auf die Erfordernisse der einzelnen Familien abgestimmt. Die Familien entscheiden weitgehend selbst über Helferinnen oder Helfer, Ort, Art und Umfang der Hilfe. Das Angebot der familienentlastenden Dienste erfolgt nur zeitweise und umfasst die Einzelbetreuung, stunden- oder tageweise Gruppenbetreuung und Wochenendbetreuung. Sie erfolgt, je nach Art der Betreuung, in der Wohnung der Familie, in Betreuungsräumen des familienentlastenden Dienstes oder an anderen Orten. In bestimmtem Umfang können Pflegeversicherung, Krankenkasse oder Sozialhilfe an den Kosten zu beteiligen sein.

Tipp: Der Wegweiser "Einrichtungen für Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg" nennt alle wichtigen Adressen von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, gegliedert nach den unterschiedlichen Lebensbereichen beziehungsweise Einrichtungstypen. Dort finden Sie auch Adressen von Verbänden, Selbsthilfeorganisationen und Behörden.

Weiterführende Informationen und Links zu diesem Thema enthält auch das gleichnamige Kapitel dieser Lebenslage.

Verfahren