Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

2. Hinweise für ausländische Gewerbetreibende

Sie können sich als Staatsangehöriger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz in Deutschland als Selbstständiger niederlassen, aber auch vorübergehende Dienstleistungen erbringen. Sie unterliegen bei der Gründung eines Unternehmens denselben Bestimmungen wie deutsche Staatsangehörige.

Als EU-/EWR-Bürger benötigen Sie in der Regel weder ein Visum für die Einreise noch einen Aufenthaltstitel für einen Aufenthalt, da Sie sich nach dem "Freizügigkeitsgesetz/EU" in Deutschland frei bewegen und auch wirtschaftlich betätigen können. Sie benötigen einen gültigen Pass oder Passersatz und unterliegen wie Deutsche der Meldepflicht. Die Meldebehörde erhebt bei Ihnen die erforderlichen Daten über das Freizügigkeitsrecht und leitet diese an die Ausländerbehörde weiter.

Hinweis: Schweizer Staatsangehörige, die nach Deutschland ziehen, sind dazu verpflichtet, ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzuzeigen. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Verfahrensbeschreibung.

Auch andere Drittstaatsangehörige können in Deutschland selbstständig erwerbstätig sein beziehungsweise Dienstleistungen vorübergehend erbringen. Diese benötigen neben den sonstigen gewerberechtlichen Voraussetzungen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis sowie eine Arbeitserlaubnis. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in der Lebenslage "Zuwanderung".

Verfahren