Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

3.1. Branchenstatistiken

Die Datenerhebung erfolgt in den meisten Fällen durch Direktbefragung bei den betroffenen Betrieben und Unternehmen (z.B. Papierfragebögen, Onlineformulare). Auskunftspflichtige Unternehmen können sich zur Erfüllung auch Dritter bedienen (z.B. Steuerberater). In einzelnen Statistiken werden Verwaltungsdaten genutzt, sodass durch die Auskunftspflichten keine zusätzliche Belastung entsteht.

Die meisten Statistiken können Sie bereits online melden. Genauere Informationen darüber erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung "Datenerhebung online". Darüber hinaus bietet das Faltblatt "Datenerhebung über Internet" des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg weitere Informationen über die Möglichkeit der Onlinedatenerhebung. Alles Wissenswerte über das Onlineverfahren und zur Meldung statistischer Daten via Internet finden Sie auf den Seiten "Datenübermittlung über IDEV".

Aus der Vielzahl der Branchenstatistiken werden die Wichtigsten herausgegriffen:

Verdienste und Arbeitskosten

In der Vierteljährlichen Verdiensterhebung werden in einer repräsentativen Auswahl etwa 4.500 Betriebe mit zehn und mehr Arbeitnehmern (beziehungsweise in bestimmten Branchen wie im Hoch- und Tiefbau oder im Handel mit fünf und mehr Arbeitnehmern) zu den Arbeitsverdiensten, den Sonderzahlungen und den Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten befragt.

Als Ergänzung dazu finden in vierjährlichen Abständen die Verdienststrukturerhebung (Ergebnisse nach vielen personenbezogenen Merkmalen, beispielsweise Beruf, Alter, Familienstand) und die Arbeitskostenerhebung (verschiedene Kostenarten, die über die reine Lohn- und Gehaltszahlung hinausgehen: Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung, Arbeitgeberpflichtbeiträge zur Sozialversicherung und Ähnliches) statt.

In Baden-Württemberg werden in diesem Bereich etwa 3.900 Betriebe mit zehn und mehr Beschäftigten befragt – das sind etwa zwei Prozent aller Betriebe im Land.

Dienstleistungen

Aus der Zahl der Unternehmen mit wirtschaftlichem Schwerpunkt im Bereich Verkehr, Nachrichtenübermittlung oder Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen wird eine 15-prozentige Stichprobe zur Auskunft für die jährliche Dienstleistungsstrukturerhebung gezogen. Diese Unternehmen werden beispielsweise nach ihren Umsätzen, den tätigen Personen, Aufwendungen, Beständen, Investitionen, Steuern sowie Subventionen befragt.

Handel/Gastgewerbe

Aus den Unternehmen des Handels und des Gastgewerbes wird eine achtprozentige Stichprobe im Rahmen einer Jahreserhebung nach Angaben zur Struktur, Rentabilität sowie Produktivität befragt: In einer monatlichen Befragung liefern die Unternehmen außerdem Angaben zum Umsatz und zur Zahl der tätigen Personen.

Eine bedeutende den Handel betreffende Statistik ist die Außenhandelsstatistik, die aus zwei Teilstatistiken besteht.

  • In der Extrahandelsstatistik wird der Handel mit Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) erfasst. Sie wird auf Grundlage von Warenbegleitpapieren von den Zollämtern ermittelt. Warensendungen mit einem Wert von weniger als 1.000 Euro werden dabei nicht erfasst, da sie von der Anmeldung befreit sind.
  • Die Intrahandelsstatistik betrifft den Handel mit EU-Staaten und wird über die direkte Befragung der Unternehmen ermittelt. Befreit von der Meldepflicht sind alle Privatpersonen sowie Unternehmen, deren jährliche Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten oder Eingänge aus anderen EU-Mitgliedstaaten den statistischen Wert von 300.000 Euro im Vorjahr oder im laufenden Jahr nicht überschreiten.

Tourismus

Meldepflichtig für die Fremdenverkehrsstatistik sind Beherbergungsstätten (Betriebe, die nach Einrichtung und Zweckbestimmung dazu dienen, mehr als acht Gäste im Reiseverkehr gleichzeitig zu beherbergen). Hierzu zählen auch Unterkunftsstätten, die die Gästebeherbergung nicht gewerblich und/oder nur als Nebenzweck betreiben. Privatquartiere und Beherbergungsbetriebe mit weniger als acht Betten sind in der Statistik nicht enthalten.

Verarbeitendes Gewerbe

Unternehmen und Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten werden nur einmal jährlich im "Jahresbericht für Betriebe im Verarbeitenden Gewerbe" nach den Beschäftigten, den bezahlten Entgelten, dem Umsatz sowie viermal jährlich in der "Vierteljährlichen Produktionserhebung" nach ihrer Produktion befragt.

Unternehmen und Betriebe mit 50 und mehr Beschäftigten sind für die monatliche Konjunkturbeobachtung von Bedeutung, das heißt, sie sind zum "Monatsbericht für Betriebe im Verarbeitenden Gewerbe" und zur "Monatlichen Produktionserhebung" meldepflichtig.

Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten und mindestens zwei Betrieben werden einmal jährlich im Rahmen des "Jahresberichts für Mehrbetriebsunternehmen" nach den Beschäftigten, den bezahlten Entgelten sowie dem Umsatz befragt.

Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten und deren Betriebe werden einmal jährlich im Rahmen der "Investitionserhebung für Unternehmen und Betriebe" zu ihrer Investitionstätigkeit sowie gegebenenfalls über getätigte Umweltschutzinvestitionen befragt.

Öko-Sektor

Unternehmen und Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten werden jährlich zu ihren Umsätzen mit Waren und Bauleistungen für den Umweltschutz befragt.

Im Bereich der Dienstleistungen für den Umweltschutz werden jährlich alle Unternehmen und Betriebe zu ihren Umsätzen befragt.

Bauhauptgewerbe

Unternehmen mit 20 und mehr tätigen Personen sind für die kurzfristige Konjunkturbeobachtung von Bedeutung. Daher sind sie zum "Monatsbericht im Bauhauptgewerbe" und zur “Vierteljährlichen Auftragsbestandsstatistik im Bauhauptgewerbe“ meldepflichtig. Bei diesen Statistiken handelt es sich um Betriebserhebungen (bei Unternehmen mit mehreren Standorten ist grundsätzlich für jede der bauhauptgewerblichen Einheiten eine separate Meldung zu erstellen). Die Betriebe werden monatlich nach den tätigen Personen, dem Arbeitsentgelt, den Arbeitsstunden, dem Umsatz und dem Auftragseingang sowie vierteljährlich nach dem Auftragsbestand befragt.

Die Unternehmen des Bauhauptgewerbes mit 20 und mehr tätigen Personen müssen außerdem einmal im Jahr im Rahmen der "Jahres- und Investitionserhebung im Bauhauptgewerbe" unter anderem zu ihrer Investitionstätigkeit eine Meldung für das gesamte Unternehmen abgeben.

Hat ein Unternehmen weniger als 20 tätige Personen, sind nur einmal im Jahr im Rahmen der "Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe" Daten zu den tätigen Personen, zum Arbeitsentgelt, zu den Arbeitsstunden und zum Umsatz an das Statistische Landesamt zu melden. Auch hier handelt es sich um eine Betriebserhebung. Das bedeutet, dass Unternehmen mit mehreren Standorten grundsätzlich für jede bauhauptgewerbliche Einheit eine eigene Meldung erstellen müssen.

Ausbaugewerbe

Unternehmen mit 20 und mehr tätigen Personen sind für die kurzfristige Konjunkturbeobachtung von Bedeutung und daher zum "Vierteljahresbericht im Ausbaugewerbe" meldepflichtig. Bei dieser Statistik handelt es sich um eine Betriebserhebung (bei Unternehmen mit mehreren Standorten ist grundsätzlich für jede einzelne der ausbaugewerblichen Einheiten eine separate Meldung zu erstellen). Die Betriebe werden monatlich nach den tätigen Personen, dem Arbeitsentgelt, den Arbeitsstunden und dem Umsatz befragt.

Unternehmen des Ausbaugewerbes mit 20 und mehr tätigen Personen müssen außerdem einmal im Jahr im Rahmen der "Jahres- und Investitionserhebung im Ausbaugewerbe" unter anderem zu ihrer Investitionstätigkeit über eine Meldung für das gesamte Unternehmen Auskunft geben.

Von kleineren Unternehmen mit zehn bis 19 tätigen Personen benötigt das Statistische Landesamt nur einmal im Jahr im Rahmen der "Zusatzerhebung im Ausbaugewerbe" Daten zu den tätigen Personen, zum Arbeitsentgelt, zu den Arbeitsstunden und zum Umsatz. Auch hier handelt es sich um eine Betriebserhebung. Das bedeutet, dass die Unternehmen grundsätzlich für jeden ausbaugewerblichen Standort eine eigene Meldung erstellen müssen.

Verfahren