Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

4. Standesamtliche Zeremonie

Eine rechtsgültige Ehe oder eingetragene Lebensgemeinschaft schließen beziehungsweise begründen Sie im Rahmen einer standesamtlichen Zeremonie. Sie erklären, dass Sie die Ehe miteinander eingehen beziehungsweise eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft auf Lebenszeit führen wollen. Diese Erklärung können Sie nur persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit Ihres Partners oder Ihrer Partnerin abgegeben.

Hinweis: Bei Bedarf kann das Standesamt einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin hinzuziehen.

Während der standesamtlichen Zeremonie erklären Sie auch, welchen Namen Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin künftig führen wollen. Sie können einen Ehenamen beziehungsweise Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen. Sie können sich aber auch zu einem späteren Zeitpunkt für die Führung eines gemeinsamen Namens entscheiden.

Wenn Sie es wünschen, können Trauzeugen oder Trauzeuginnen bei der Zeremonie anwesend sein. Vorgeschrieben ist dies nicht. Auch weitere Personen (z.B. Verwandte und Freunde) können teilnehmen.

Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt die Zeremonie in einer würdigen Form vor - üblicherweise mit einer kleinen Ansprache.

Tipp: Klären Sie rechtzeitig mit Ihrem Standesbeamten oder Ihrer Standesbeamtin, ob sich Ihre Vorstellungen von der standesamtlichen Zeremonie realisieren lassen.

Die Eheschließung und die Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft beurkundet der Standesbeamte oder die Standesbeamtin im Beisein der Paare. Nach der standesamtlichen Zeremonie erhalten Sie eine Eheurkunde beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde. Sie können sich auch gleich weitere Urkunden in der von Ihnen benötigten Anzahl ausstellen lassen.

Hinweis: Die Ehe wird zusätzlich in das Eheregister eingetragen. Bei einer Ehe, die von Deutschen, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern oder Ausländerinnen beziehungsweise ausländischen Flüchtlingen rechtswirksam im Ausland geschlossen wurde, erfolgt die Eintragung in das Eheregister nur auf Antrag. Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird in Lebenspartnerschaftsregister eingetragen.

Auch zu einem späteren Zeitpunkt nach der Heirat oder der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft kann es vorkommen, dass Sie oder andere Personen einen entsprechenden Nachweis benötigen. Wenn Sie später eine Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen, können Sie oder berechtigte Personen die Ausstellung jederzeit beantragen.

Verfahren