Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

1. Aussetzung der Wehrpflicht

Die Wehrpflicht stand über Jahrzehnte für die staatsbürgerliche Verpflichtung, einen Dienst für die Gemeinschaft zu leisten. Sie konnte durch den Wehrdienst bei der Bundeswehr oder durch den Zivildienst bei verschiedenen Trägern erfüllt werden. Wehrpflichtig waren alle deutschen Männer ab 18 mit ständigem Aufenthalt in Deutschland.

Zum 1. Juli 2011 wurde die Wehrpflicht ausgesetzt. Es besteht also keine Verpflichtung mehr, Wehr- oder Zivildienst zu leisten. An die Stelle dieser Dienste treten ein neuer freiwilliger Wehrdienst und der Bundesfreiwilligendienst. Die Wehrpflicht bleibt jedoch im Grundgesetz verankert. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall lebt die Verpflichtung zum Grundwehrdienst wieder auf.

Hinweis: Unabhängig von der Aussetzung der Wehrpflicht bleibt das Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern, bestehen.

Tipp: Weitere Informationen zu Wehrpflicht und Wehrdienst erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Verteidigung. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bietet Ihnen Informationen zur Kriegsdienstverweigerung.

Verfahren