Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart

Die Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart werden alle fünf Jahre zusammen mit den Gemeinde- und Kreisräten gewählt. Derzeit hat die Regionalversammlung 87 Mitglieder. Die nächste Wahl findet im Jahr 2019 gemeinsam mit den Kommunalwahlen statt.

Wahlberechtigt sind Deutsche ab einem Alter von 16 Jahren. Sie müssen seit mindestens drei Monaten im Verbandsgebiet wohnen. Wählbar sind Wahlberechtigte ab 18 Jahren. Die weiteren Bestimmungen sind identisch mit denen der Kommunalwahl.

Das Verbandsgebiet umfasst den Stadtkreis Stuttgart und die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und den Rems-Murr-Kreis.

Für die Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung dürfen die Wahlvorschläge (der Parteien oder Wählervereinigungen) höchstens so viele Bewerber enthalten wie Mitglieder der Regionalversammlung im Landkreis zu wählen sind.

Hinweis: Für die Wahl der Regionalversammlung bilden die Stadt Stuttgart sowie die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und der Rems-Murr-Kreis je einen Wahlkreis.

Wahlvorschläge, die von Parteien stammen, die nicht im Landtag Baden-Württemberg vertreten sind oder bisher noch nie in dem zu wählenden Organ vertreten waren, müssen von 250 Wahlberechtigten unterzeichnet sein.

Aufgaben

Der Verband Region Stuttgart soll eine geordnete Entwicklung des Verbandsgebiets fördern und sichern sowie die regionale Zusammenarbeit stärken. Zu den Aufgaben des Verbands zählen unter anderem:

  • Regionalplanung
  • Landschaftsrahmenplanung
  • Regionalverkehrsplanung
  • regionale Wirtschaftsförderung

Die Regionalversammlung ist neben dem Verbandsvorsitzenden und dem Regionaldirektor Organ des Verbands Region Stuttgart. Sie legt die Grundsätze der Verwaltung des Verbands fest, entscheidet über Angelegenheiten des Verbands (soweit nicht der Verbandsvorsitzende oder der Regionaldirektor zuständig sind) und kontrolliert die Verwaltung des Verbands.

Die Regionalversammlung hat unter anderem folgende Rechte: Sie

  • erlässt Satzungen (Rechtsetzung auf kommunaler Ebene),
  • legt den Haushalt fest (Finanzen),
  • entscheidet über die Ordnung und Gestaltung des Verbandsgebiets innerhalb der dem Verband zugewiesenen Aufgaben (Planung),
  • entscheidet über die Einstellung und Entlassung von Bediensteten des Verbands (Personal).

Die Mitglieder der Regionalversammlung sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten nur eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall und Auslagenersatz. Durch Satzung kann auch eine pauschale Abgeltung durch eine Aufwandsentschädigung vorgesehen werden.

Tipp: Weitere Informationen zur Regionalversammlung finden Sie im Onlineauftritt des Verbands Region Stuttgart.

Verfahren