Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

1.1. Der Gemeinderat

Der Gemeinderat ist ein Verwaltungsorgan und vertritt die Bürger der Gemeinde. Als Hauptorgan der Gemeinde legt er die Grundsätze der Gemeindeverwaltung fest, entscheidet über Angelegenheiten der Gemeinde (soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist) und kontrolliert die Gemeindeverwaltung.

Der Gemeinderat

  • erlässt Satzungen (Rechtsetzung auf kommunaler Ebene),
  • legt den Haushalt fest (Finanzen),
  • entscheidet über die Ordnung und Gestaltung des Gemeindegebiets (Planung),
  • entscheidet über die Einstellung und Entlassung von Gemeindebediensteten (Personal).

Das Wahlgebiet für die Gemeinderatswahlen ist die gesamte Gemeinde.

Die Anzahl der Gemeinderatsmitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. Es sind zwischen acht und 60 Gemeinderäte. In Städten führen die Gemeinderäte die Bezeichnung Stadtrat.

Die Mitglieder des Gemeinderates sind - ebenso wie Parlamentsabgeordnete - verpflichtet, im Rahmen der Gesetze und nach ihrer freien, vom öffentlichen Wohl bestimmten Überzeugung zu entscheiden. Sie sind an keine Aufträge gebunden, ihr Mandat ist also nicht imperativ.

Die Gemeinderäte in Baden-Württemberg sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall und Auslagenersatz. Durch Satzung kann auch eine pauschale Abgeltung durch eine Aufwandsentschädigung vorgesehen werden.

Verfahren