Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

1.4.4. Gütesiegel und Qualitätszeichen

Beim Einkauf können Sie sich neben den allgemeinen Angaben auf Lebensmitteletiketten auch an besonderen Gütesiegeln oder Qualitätszeichen orientieren.

Beispiele:

Die geschützten Begriffe "Bio" und "Öko"

Die Bezeichnungen "Bio" und "Öko" (sowie Abwandlungen davon, wie z.B. biologisch, ökologisch, biologischer/ökologischer Landbau, biologisch-organisch), sind laut der EG-Öko-Verordnung geschützte Begriffe. Das bedeutet, sie dürfen für Produktbezeichnungen nur dann benutzt werden, wenn mindestens 95 Prozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus ökologischem Anbau stammen.

Die Europäische Union hat ein neues Logo für Bioprodukte. Ab Juli 2010 müssen alle verpackten biologischen Lebensmittel aus der EU damit gekennzeichnet werden. Bestehende nationale Siegel können aber weiter verwendet werden. Bei Lebensmitteln aus Drittstaaten ist die Verwendung freiwillig.

Achtung: Andere Bezeichnungen wie beispielsweise "aus kontrolliertem Anbau", "aus alternativer Haltung", "ohne Spritzmittel" und Ähnliche sind keine Garantie, dass es sich dabei wirklich um Bio-Produkte handelt.

Das staatliche Bio-Siegel

Das staatliche Bio-Siegel ist ein verbandsunabhängiges und markenübergreifendes Erkennungszeichen für landwirtschaftliche Lebensmittel und andere Produkte, die biologisch erzeugt wurden.

Biologisch erzeugt im Sinne des Bio-Siegels bedeutet:

  • Die Lebensmittel dürfen keiner Bestrahlung ausgesetzt werden.
  • Organismen dürfen nicht gentechnisch verändert werden.
  • Beim Anbau dürfen keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel und kein leicht löslicher mineralischer Dünger verwendet werden.
  • Tiere müssen artgerecht gehalten werden. Sie dürfen nur mit ökologisch produzierten Futtermitteln und ohne Zusatz von Antibiotika oder leistungsfördernden Substanzen gefüttert werden.

Hersteller, die das Bio-Siegel führen, werden regelmäßig kontrolliert. Dabei unterliegen alle Erzeugungs- und Verarbeitungsstufen der Kontrolle. Auf allen Bio-Lebensmitteln finden Sie eine Kontrollnummer, über die die zuständige Kontrollstelle ermittelt werden kann. So kann auch zurückverfolgt werden, woher die Zutaten des Produkts stammen. Die Kontrollstellen selbst werden regelmäßig vom Staat überprüft.

Tipp: Weitere Informationen rund um das staatliche Bio-Siegel finden Sie auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

Hinweis: Einige Bundesländer haben ein regionales Bio-Zeichen zur Kennzeichnung der regionalen Herkunft der Produkte geschaffen, z.B. das Bio-Zeichen Baden-Württemberg:

Das Bio-Zeichen Baden-Württemberg steht für nachhaltige Landwirtschaft im Einklang mit der Natur. Hochwertige und frische Lebensmittel werden in der Region von ökologisch wirtschaftenden Betrieben erzeugt und verarbeitet.

Verbandszeichen der Öko-Anbauverbände

Neben dem staatlichen Bio-Siegel tragen viele Bio-Lebensmittel auch ein Zeichen von einem der ökologischen Anbauverbände, die es in Deutschland gibt (Biokreis, Bioland, Biopark, Demeter, Ecovin, Gäa, Naturland und Ökosiegel). Produkte mit diesen Zeichen erfüllen sowohl die Richtlinien der EG-Öko-Verordnung als auch die teilweise noch strengeren Richtlinien des jeweiligen Verbandes.

Hinweis: In Baden-Württemberg gibt es die Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau Baden Württemberg (AÖL). In ihr sind alle in Baden-Württemberg vertretenen Anbauverbände des Ökologischen Landbaus vertreten.

Qualitätszeichen Baden-Württemberg

Das Qualitätszeichen Baden-Württemberg garantiert Ihnen

  • hohe Qualität aus kontrollierter Pflanzenproduktion oder Tierhaltung,
  • regionale Herkunft aus Baden-Württemberg und
  • regelmäßige Kontrollen.

Die Qualitätskriterien liegen grundsätzlich über dem gesetzlichen Standard. Die Lizenznehmer des Zeichens sind Verbände oder berufsständische Organisationen der Ernährungsbranche. Sie schließen mit Verarbeitern und Endanbietern Zeichennutzungsverträge ab. Diese dürfen das Qualitätszeichen dann auf ihren Produkten führen.

Um die Qualität für die Verbraucher zu gewährleisten, erfolgen regelmäßig Kontrollen der Betriebe und der Produktionsabläufe sowohl in der Landwirtschaft als auch in der Verarbeitung und im Endverkauf. Außerdem werden die Produkte selbst auf unerwünschte Rückstände (z.B. von Pflanzenschutzmitteln, Umweltgiften oder Tierarzneien) getestet.

Tipp: Weitere Informationen zum Qualitätszeichen Baden-Württemberg sowie zum Bio-Zeichen Baden-Württemberg erhalten Sie auf der Internetseite "Schmeck den Süden" der MBW Marketinggesellschaft Baden-Württemberg mbH. Dort gibt es auch eine Datenbank, in der Sie nach Anbietern von Produkten mit dem Qualitätszeichen in Ihrer Nähe suchen können.

Wenn Sie als Produzent das Qualitätszeichen Baden-Württemberg führen möchten, lesen Sie bitte die Verfahrensbeschreibung "Qualitätszeichen Baden-Württemberg".

Geschützte geographische Herkunftsbezeichnungen

Lebensmittel, die eine bestimmte Qualität aufweisen und auf eine bestimmte Weise hergestellt werden, die traditionell mit ihrem Herkunftsgebiet zu tun hat, können die Kennzeichnung "geschützte geographische Angabe" (g.g.A.) oder "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) tragen und damit vermarktet werden. Dieser Schutz und diese Kennzeichnungen werden von der Europäischen Union geregelt. Zudem können Verarbeitungserzeugnisse als "garantiert traditionelle Spezialitäten" (g.t.S.) durch die EU geschützt und gekennzeichnet werden.

Die "geschützte geographische Angabe" garantiert, dass mindestens ein Prozessschritt der Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung im entsprechenden Herkunftsgebiet und nach anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgt.

Die "geschützte Ursprungsbezeichnung" weist darauf hin, dass sowohl die Erzeugung als auch die Verarbeitung und Herstellung in einem bestimmten geographischen Gebiet und nach anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgen.

Die "garantiert traditionellen Spezialitäten" sind Agrarerzeugnisse oder Lebensmittel, die aus traditionellen Rohstoffen hergestellt werden oder eine traditionelle Zusammensetzung haben oder eine Herstellungs- oder Verarbeitungsart, die zum traditionellen Herstellungs- beziehungsweise Verarbeitungstyp gehört, aufweisen.

Verfahren