Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Wechsel in die Werkrealschule/Hauptschule

Wechselmöglichkeit von Realschule und Gymnasium in die Werkrealschule/Hauptschule (ohne Prüfung)

Realschüler oder Gymnasiast Zeitpunkt des Übergangs Wechsel erfolgt in die Voraussetzungen
der Klassen 5 bis 7 Ende des zweiten Schulhalbjahres nächsthöhere Klasse der Werkrealschule/
Hauptschule
wenn sie nach der Werkrealschul-verordnung hätten versetzt werden können
der Klassen 5 bis 7 während des Schuljahres nächsthöhere Klasse der Werkrealschule/
Hauptschule
wenn sie am Ende des vorhergegangenen Schuljahres in der Realschule oder im Gymnasium nicht versetzt wurden, aber nach der Werkrealschul-
verordnung hätten versetzt werden können
der Klassen 5 bis 7, die nicht versetzt wurden und auch nicht nach der Werkrealschul-
verordnung hätten versetzt werden können
Ende des zweiten Schulhalbjahres nächsthöhere Klasse der Werkrealschule/
Hauptschule
  • in den Klassen 5 und 6, wenn sie eine entsprechende Bildungsempfehlung der bisher besuchten Schule erhalten haben oder
  • in der Klasse 7, wenn die aufnehmende Werkrealschule/
    Hauptschule nach Beratung mit der bisher besuchten Schule zur Annahme gelangt, dass der Schüler oder die Schülerin den Anforderungen der Klasse 8 der Werkrealschule/
    Hauptschule voraussichtlich gewachsen sein wird
der Klasse 8 Schuljahresbeginn Klasse 9 der Werkrealschule/
Hauptschule
wenn sie in die Klasse 9 versetzt wurden
der Klassen 5 bis 8, die nicht versetzt wurden und die Voraussetzungen für den Wechsel ohne Prüfung nicht erfüllen und auch nicht aufgrund einer Prüfung in die nächsthöhere Klasse der Werkrealschule/
Hauptschule aufgenommen werden könnten
während des Schulhalbjahres entsprechende Klasse der Werkrealschule/
Hauptschule
keine

Wechselmöglichkeit von Realschule und Gymnasium in die Werkrealschule/Hauptschule (mit Prüfung)

Realschüler oder Gymnasiast Zeitpunkt des Übergangs Wechsel erfolgt in die Voraussetzungen
der Klassen 5 bis 7, die nicht versetzt wurden und die Voraussetzungen für den Wechsel ohne Prüfung nicht erfüllen Ende des zweiten Schulhalbjahres nächsthöhere Klasse der Werkrealschule/
Hauptschule
wenn sie in der von der Werkrealschule/ Hauptschule vorgenommenen Prüfung Leistungen aufweisen, die erwarten lassen, dass sie den Anforderungen der Werkrealschule/ Hauptschule gewachsen sein werden

Hinweis: Schüler und Schülerinnen der Klasse 9 der Realschule oder des Gymnasiums, die am Schuljahresende nicht versetzt wurden, können die Klasse 9 an der Werkrealschule/Hauptschule wiederholen, wenn sie dies auch an der Realschule oder am Gymnasium könnten.

 

Verfahren