Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

2. "Hotel Mama" ade - die erste eigene Wohnung

Nicht immer muss es sofort eine eigene Wohnung sein. Wenn beispielsweise aufgrund einer Ausbildung ein Umzug notwendig ist, bieten Jugendwohnheime eine preisgünstige Alternative. Wer sich keine eigene Wohnung leisten kann, jedoch nicht mehr bei den Eltern oder in einem Wohnheim wohnen möchte, kann sich auch nach freien Zimmern in Wohngemeinschaften umsehen.

Nähere Informationen zu diesen und anderen Möglichkeiten finden Sie unter "Besondere Wohnformen" in der Lebenslage "Wohnen". Dort erhalten Sie auch Tipps zur Wohnungssuche, Wissenswertes rund um den Mietvertrag, Hinweise zu den finanziellen Wohnbeihilfen sowie viele weitere Informationen rund ums Wohnen.

Hinweis: Minderjährige Jugendliche, die aufgrund familiärer Probleme nicht bei den Eltern wohnen können oder wollen, können in Vollzeitpflege in einem Wohnheim oder einer anderen Form des betreuten Wohnens untergebracht werden. Diese Maßnahmen werden als Hilfen zur Erziehung im Sinne des Achten Sozialgesetzbuches gewährt.

Was Sie bei einem Umzug beachten sollten und wie Sie diesen am besten organisieren können, lesen Sie in der Lebenslage Umzug nach.

Verfahren