Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

5. Förderung der Weiterbildung

Weiterbildung kostet Geld. Nicht nur die Inhalte einer Weiterbildungsmaßnahme sollten daher bei der Auswahl bedacht werden, sondern auch die Kosten, da diese sehr unterschiedlich sein können. Bedenken Sie auch, dass nicht nur für die Weiterbildungsmaßnahme selbst Kosten entstehen. Sie müssen auch zusätzliche Kosten (z.B. für Lernmaterial, Anfahrt und gegebenenfalls Übernachtung) kalkulieren.

Um möglichst vielen Menschen die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen, gibt es Förderungen und Zuschüsse von verschiedenen Leistungsträgern (z.B. für Arbeitslose, Studierende, Wehr- und Zivildienstleistende, ältere Arbeitnehmer). Einige Träger gewähren auch Beratungsleistungen. Nähere Informationen zu den einzelnen Förderungen finden Sie in der jeweiligen Verfahrensbeschreibung.

Das Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) nach dem Fachkursprogramm bestimmte nach den Förderrichtlinien förderfähige Weiterbildungsveranstaltungen zur Anpassungsfortbildung. Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss an die Bildungsanbieter, die diesen in Form einer Verbilligung der Teilnahmegebühr an die Kursteilnehmer weitergeben. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite "Europäischer Sozialfonds in Baden Württemberg".

Kosten für berufliche Weiterbildung (z.B. Fahrtkosten, Prüfungsgebühren, Lehrgangskosten, Ausgaben für Arbeitsmittel) können unter Umständen als Werbungskosten von der Lohnsteuer oder Einkommensteuer abgesetzt werden. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Finanzamt.

Tipp: Das Finanz- und Wirtschaftsministerium stellt für verschiedene standardisierte Projekte zur Beruflichen Aus- und Weiterbildung Mittel aus der neuen Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF) 2007 bis 2013 zur Verfügung.

Bildungsprämien

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert durch die Vergabe von "Bildungsprämien" die lebenslange berufliche Weiterbildung. Ihnen stehen zwei Modelle zur Verfügung, mit denen Sie Ihre individuelle berufliche Weiterbildung finanzieren können:

  • 1. Modell
    Ihnen wird für die Teilnahme an einer entsprechenden Weiterbildungsmaßnahme ein Prämiengutschein ausgestellt, der die Hälfte der Kosten, höchstens jedoch 500 Euro, abdeckt. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen höchstens 20.000 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 40.000 Euro (bei gemeinsamer Veranlagung) beträgt. Näheres erfahren Sie in der Verfahrensbeschreibung "Prämiengutschein".
  • 2. Modell
    Sie greifen – trotz Sperrfrist – auf Ihr Guthaben aus der Arbeitnehmersparzulage zurück und finanzieren daraus die gesamten Kosten der Weiterbildungsmaßnahme. Die Zahlungen der vermögenswirksamen Leistungen bleiben Ihnen unter diesen Umständen weiterhin erhalten.

Hinweis: Sie können die Finanzierungsmodelle auch miteinander kombinieren.

Die Förderung ist in jedem der Modelle mit einer obligatorischen Beratung über geeignete Weiterbildungsmaßnahmen verbunden.

Die Mittel für die Ausgabe von Bildungsprämien werden von der Europäischen Union – Europäischer Sozialfonds, die Mittel für die hierfür erforderliche Beratung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung zur Verfügung gestellt. Auf der Internetseite www.bildungspraemie.info finden Sie alle wesentlichen Informationen und eine Liste der Beratungsstellen in Baden-Württemberg.

Verfahren