Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

1. Was wird gewählt

Bei der Europawahl werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. Auf Deutschland entfallen 96 der insgesamt 751 Abgeordnetensitze. Die Amtszeit der Abgeordneten beträgt fünf Jahre. Die Mitglieder des Parlaments bilden Fraktionen. Diese sind keine nationalen, sondern parteipolitische Zusammenschlüsse.

Tipp: Auf den Seiten des Europäischen Parlaments finden Sie ein Verzeichnis der Mitglieder und Fraktionen des Parlaments.

Das Wahlverfahren richtet sich überwiegend nach nationalen Wahlgesetzen. In Deutschland ist dies das Europawahlgesetz, das durch die Europawahlordnung ergänzt wird. Danach erhalten die Vertreter und Vertreterinnen aus Deutschland ihr Mandat nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen.

Ein Verfahren, vorzeitige Neuwahlen durchzuführen, ist nicht vorgesehen.

Die letzte Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments fand am 7. Juni 2009 statt. Die Bundesregierung hat den 25. Mai 2014 als Tag für die Wahl der Abgeordneten des Achten Europäischen Parlaments bestimmt.

Verfahren