Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

6.2. Explosionsgefährliche Stoffe

Die Herstellung und Verarbeitung explosionsgefährlicher Stoffe sowie der Handel damit sind nur einige der Tätigkeiten, für die Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz benötigen.

Explosionsgefährliche Stoffe sind beispielsweise Feuerwerkskörper, Schwarzpulver oder Airbag- und Gurtstaffereinheiten.

Umfangreiche Informationen zu explosionsgefährlichen Stoffen erhalten Sie auf unseren Seiten in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen.

Tipp: Mehr zum Thema "explosionsgefährliche Stoffe" finden Sie im Internetauftritt des Umweltministeriums Baden-Württemberg. Die gesetzlichen Vorschriften zum Sprengstoffrecht einschließlich der EU-Richtlinien finden Sie auf den Seiten der Gewerbeaufsicht.

Verfahren