Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

3.3. Radreisen

Der Radtourismus in Baden-Württemberg hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Landesradfernwege wie beispielsweise der Rheintal-Weg, der Bodensee-Weg, der Radweg Liebliches Taubertal oder der Donau-Radweg bieten Ihnen schöne Naturerlebnisse. Viele dieser Radfernwege führen aufgrund der überwiegend hügeligen Landschaft durch Flusstäler.

Es gibt eine Vielzahl von Angeboten diverser Reiseveranstalter, die sich auf Radreisen spezialisiert haben. Ebenso haben sich viele Hotels, Pensionen und weitere Beherbergungsbetriebe insbesondere an die speziellen Bedürfnisse von Radreisenden angepasst.

Tipp: Weiterführende Informationen zu Radtouren, Unterkünften sowie einen Routenplaner erhalten Sie auf den Seiten des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC). Dieser bietet Ihnen insbesondere für Baden-Württemberg die Bundeslandinfo "Baden-Württemberg: Kurzinformation für die Radtour". Informationen zu den Landesradfernwegen sind im Tourismusportal des Landes Baden-Württemberg abrufbar.

Die Radreisenden können verschiedene regionale und überregionale Radroutenplaner für die Tourgestaltung in Baden-Württemberg nutzen:

Bundesweite Informationen zum Radverkehr erhalten Sie auf dem Fahrradportal des Bundes.

Allgemeine Informationen rund um den Radverkehr in Baden-Württemberg können Sie im Kapitel "Radverkehr" der Lebenslage "Verkehr und Verkehrswege" nachlesen.

Informationen zu den rechtlichen Bestimmungen bei der Benutzung von Elektrofahrrädern und Pedelecs erhalten Sie im Kapitel "Fahrerlaubnis – Einstufung für Mofas und E-Bikes" in der Lebenslage "Führerschein".

Mitnahmemöglichkeiten des Fahrrads

Wenn Sie Ihr Fahrrad innerhalb Ihres Wohnortes oder auf Reisen mitnehmen wollen, bietet Ihnen sowohl der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) als auch teilweise die Deutsche Bahn im Fernverkehr die Möglichkeit dazu. In den Zügen des Schienenpersonennahverkehrs ist die Fahrradmitnahme grundsätzlich möglich. Auch in manchen Bussen können Fahrräder mitgenommen werden. Bei vielen Verkehrsverbünden können Sie Ihr Fahrrad außerhalb der Hauptverkehrszeiten auch kostenlos mitnehmen.

Weiterführende Informationen rund um die Fahrradmitnahme im ÖPNV können Sie im Kapitel "Fahrrad und ÖPNV" der Lebenslage "Verkehr und Verkehrswege" nachlesen.

Tipp: Weitere Informationen zum Thema Fahrrad und ÖPNV finden Sie auf dem Internetportal "3-Löwen-Takt". Ausführliche Informationen zur Fahrradmitnahme finden Sie auch auf den Seiten der Deutschen Bahn unter "Reisen mit Bahn und Fahrrad" sowie unter "Bahn & Bike in Baden-Württemberg".

Bike & Ride

Am einfachsten lassen sich Fahrrad und ÖPNV durch Bike & Ride kombinieren. Fast alle Bahnhöfe in Baden-Württemberg verfügen über Fahrradabstellanlagen. An einigen Bahnhöfen können Sie Ihr Fahrrad sogar in Fahrradstationen bewacht und wettergeschützt abstellen. Dort wird häufig ebenfalls ein Reparatur- oder Wartungsservice angeboten. Auch einzelne Fahrradboxen können an zahlreichen Bahnhöfen zum sicheren Fahrradparken gemietet werden.

Leihfahrräder

Falls Sie kein eigenes Fahrrad haben oder kurzfristig ein Fahrrad benötigen, können Sie vielerorts auf Leihfahrräder zurückgreifen.

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