Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

6.1.1 Datenschutzregister, Datenschutzbeauftragter

Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sächliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person (z.B. Name, Anschrift, Familienstand, Geburtsdatum, Grundbesitz).

Mit automatisierter Verarbeitung ist das Erheben, Speichern, Verändern, Nutzen, Übermitteln, Sperren oder Löschen personenbezogener Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen gemeint.

Unternehmen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, müssen üblicherweise ihre Datenverarbeitungsverfahren dem Landesbeauftragten für den Datenschutz melden. Diese Unternehmen werden im Datenschutzregister eingetragen.

Unter Umständen müssen Sie auch eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Das ist dann der Fall, wenn Sie in Ihrem Unternehmen personenbezogene Daten für andere als persönliche oder familiäre Tätigkeiten automatisiert verarbeiten.

Näheres zur Datenschutz-Registermeldung beziehungsweise zur Bestellung und zu den Aufgaben, Rechten und Pflichten der Datenschutzbeauftragten lesen Sie in den Verfahrensbeschreibungen.

Verfahren