Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

1.6. Anbieter von Kindertageseinrichtungen

Anbieter - sogenannte Träger - von Kindertageseinrichtungen sind zum Beispiel:

  • Gemeinden
  • Träger der freien Jugendhilfe
    • Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
    • Verbände der freien Wohlfahrtspflege (beispielsweise Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt)
    • sonstige anerkannte Träger der freien Jugendhilfe (beispielsweise eingetragene Vereine)
    • Studentenwerke
  • Unternehmen für betriebliche Kindertageseinrichtungen
  • privat-gewerbliche Anbieter, die die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung erfüllen

Für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung benötigen Sie eine Genehmigung. Die Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt (Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg - KVJS) ist an viele Voraussetzungen gebunden.

Neben den Anforderungen des Landesjugendamts müssen beim Bau von Kindertageseinrichtungen auch Anforderungen anderer Behörden beachtet werden wie Hygienebestimmungen oder bauliche Anforderungen (beispielsweise Fluchtwege).

Tipp: Hinweise zu den Anforderungen finden Sie in der Broschüre "Der Bau von Tageseinrichtungen für Kinder" und der Broschüre "Kinderkrippen und betreute Spielgruppen" des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales sowie in der "Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen", der dazugehörigen "Regel Kindertageseinrichtungen" und der Broschüre "Sicherheit fördern im Kindergarten" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Ansprechpartner für Anbieter von Kindertageseinrichtungen finden Sie auf den Seiten des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg.

Verfahren