Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

4.2. Berufliche Anerkennung

Berufliche Qualifikationen, die Sie im Ausland erworben haben, können Sie in Deutschland bewerten lassen. In einem festgelegten Verfahren wird verbindlich festgestellt, ob Ihr Abschluss mit einer deutschen Berufsqualifikation gleichwertig ist. Dieses Anerkennungsverfahren ist derzeit für 340 staatlich anerkannte duale Ausbildungsberufe möglich.

Hinweis: Bewertungsverfahren für Erzieher und Erzieherinnen oder Altenpfleger und Altenpflegerinnen werden vom Regierungspräsidium Stuttgart, für Lehrkräfte vom Regierungspräsidium Tübingen und für Ingenieure und Ingenieurinnen von den einzelnen Regierungspräsidien durchgeführt.

Die berufliche Anerkennung eröffnet Ihnen den Zugang zur Berufsausübung sowohl für "reglementierte Berufe" als auch für "nichtreglementierte Berufe". Reglementiert sind Berufe, deren Zugang und Ausübung an den Nachweis einer Qualifikation gebunden sind. Alle anderen Berufe sind "nicht reglementiert".

Für "reglementierte Berufe" ist die Anerkennung vorgeschrieben. Erst danach dürfen Sie in einem dieser Berufe in Deutschland arbeiten.

Tipp: Eine Liste der reglementierten Berufe bietet Ihnen die Europäische Kommission.

Hinweis: Ist Ihr Beruf in Deutschland nicht reglementiert und zählt nicht zu den 340 staatlich anerkannten Ausbildungsberufen, entscheidet der Arbeitgeber über die Gleichwertigkeit Ihrer Qualifikation. Für diese Tätigkeiten ist noch keine staatliche Anerkennung möglich. Die Bundesländer werden hierzu jedoch entsprechende Landesgesetze erlassen.

Für Bewertung und Anerkennung sind folgende Stellen  zuständig:

  • Industrie- und Handelskammern beziehungsweise die IHK-FOSA in Nürnberg
  • Handwerkskammern
  • Berufsverbände beziehungsweise Kammern der Freien Berufe
  • Landwirtschaftskammern
  • Landesbehörden
  • sonstige zuständige Stellen für weitere berufliche Bereiche (z.B. Seeschifffahrt,  Hauswirtschaft)

Im Bewertungsverfahren vergleichen die zuständigen Stellen den ausländischen mit einem deutschen Berufsabschluss. Sie berücksichtigen bei der Prüfung formale Kriterien wie beispielsweise Inhalt und Dauer der Ausbildung.

Tipp: Weitere Informationen zur beruflichen Anerkennung bieten Ihnen das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e. V. oder  das Portal "Anerkennung in Deutschland" des Bundesinstituts für Berufsbildung.

Verfahren