Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

3.2.1. Reisegepäck

Bezüglich Ihres Reisegepäcks sind vor allem Gewichtsbeschränkungen zu beachten. Diese können - abhängig vom Reiseland, der Fluglinie und der gebuchten Klasse - unterschiedlich sein. Erkundigen Sie sich direkt bei der Fluglinie über die geltenden Gewichtsbeschränkungen und eventuelle Gebühren.

Hinweis: Manche Fluglinien verlangen generell eine Gebühr pro mitgeführtem Gepäckstück.

Beschränkungen gibt es auch bezüglich des Inhalts Ihres Gepäcks. Verboten sind in der Regel Gegenstände wie Sprengstoff und brennbare Stoffe (z.B. brennbare Flüssigkeiten wie Benzin, Gaskartuschen, Sprühdosen). Nähere Informationen darüber, was im Gepäck erlaubt ist und was nicht, erhalten Sie direkt bei der Fluglinie. Auf den Seiten des Luftfahrt-Bundesamtes finden Sie eine Liste der Gegenstände, die im aufgegebenen (Reise-)Gepäck verboten sind. Solche Listen hängen in der Regel auch am Flughafen bei den Check-in-Schaltern aus.

Verfahren