Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

2.3.4. Invalidenversicherung

Die Invalidenversicherung ist in Frankreich eine mit der Krankenversicherung verbundene Pflichtversicherung. Durch eine Beschäftigung in Frankreich zahlen Sie automatisch in die Invalidenversicherung ein. Bei Krankheit oder Unfall, der kein Arbeitsunfall ist, steht Ihnen daher unter bestimmen Voraussetzungen eine Invalidenrente zu.

Die Höhe der Invalidenrente wird aus Ihrem durchschnittlichen beitragspflichtigen Jahreseinkommen berechnet.

Auch Witwer oder Witwen sowie geschiedene Eheleute können unter bestimmten Voraussetzungen eine Hinterbliebenenrente aus der Invalidenversicherung beziehen.

Tipp: Weitere Informationen zur Invalidenversicherung in Frankreich bietet Ihnen das Portal INFOBEST. Mehr erfahren Sie auch in der Broschüre "Meine Zeit in Frankreich - Arbeit und Rente europaweit" der Deutschen Rentenversicherung.

Verfahren