Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

4.1. Frühkindliche Bildung

Die Teilhabe von Kindern mit Behinderungen beginnt bereits vor dem Kindergarten und wird dort fortgesetzt. Eltern von behinderten Kindern können bereits vor dem Kindergartenalter Leistungen der Frühförderung in Anspruch nehmen. Behinderte Kinder sollen - soweit immer möglich - gemeinsam mit ihren nicht behinderten Altersgenossen allgemeine Kindertageseinrichtungen besuchen. Je nach Art und Schwere der Behinderung können eine behindertengerechte Ausstattung, zusätzliche Betreuungsleistungen und sonderpädagogische Hilfen durch Fachkräfte die Integration unterstützen. In den letzten Jahren entstanden verschiedene Formen der gemeinsamen Förderung behinderter und nicht behinderter Kinder in Kindertageseinrichtungen. Es wurden beispielsweise integrative Gruppen gebildet und einzelne Kinder mit Leistungen der Eingliederungshilfe in eine Gruppe aufgenommen.

Ziel für eine Förderung behinderter Kinder im Kindergarten ist eine gelungene Teilhabe an Bildung und Erziehung und am Gruppengeschehen. Gelingt dies, werden gleichzeitig auch individuelle Förderziele erreicht, beispielsweise

  • persönliche Fähigkeiten der Durchsetzung,
  • Ausdauer und Anpassung,
  • die Entwicklung von Handlungskonzepten beim Kind und
  • Fortschritte in der Wahrnehmung, Motorik und Gesamtentwicklung.

Die integrative/inklusive Pädagogik bereitet ein Lernangebot so auf, dass jedes Kind entsprechend seinen Möglichkeiten am kooperativen Lern- und Spielprozess kompetent beteiligt und entsprechend seinem Entwicklungsstand aktiv werden kann.

Für Kinder mit Behinderungen und umfassendem Förderbedarf, der im allgemeinen Kindergarten nicht hinreichend eingelöst werden kann, stehen sonderpädagogische Einrichtungen (Schulkindergärten für behinderte Kinder) zur Verfügung, die ebenfalls das Ziel der Teilhabe im vorschulischen Bereich anstreben.

Detaillierte Informationen über die Teilhabe von Kindern mit Behinderung im Bereich der frühkindlichen Bildung erhalten Sie in der Lebenslage "Kinderbetreuung".

Verfahren