Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

9.2. Einreise aus Drittstaaten - Reisefreimengen

Reiseandenken und Geschenke können Sie innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen aus Nicht-EU-Staaten abgabenfrei nach Deutschland einführen, wenn

  • Sie die Waren persönlich mit sich führen (Reisegepäck, das per Post vorausgeschickt wird, gilt nicht als persönlich mitgeführt) und
  • die Waren nur für Ihren persönlichen Gebrauch oder als Geschenk für Bekannte und Angehörige bestimmt sind.

Tipp: Die Bundeszollverwaltung bietet im Kapitel "Reisefreimengen" eine Auflistung der Mengen- und Wertgrenzen für die Einfuhr von Waren aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat.

Eingeschränkte Reisefreimengen gelten für bestimmte Personengruppen wie Grenzpendlerinnen und Grenzpendler oder Bewohnerinnen und Bewohner grenznaher Orte.

Achtung: Wenn Sie Waren einführen möchten, die Verboten und Beschränkungen unterliegen oder für die Einfuhrgenehmigungen notwendig sind, müssen Sie diese in jedem Fall schriftlich bei den Zollbehörden anmelden.

Verfahren