Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

3. Übergang in den Ruhestand

Für den Übergang aus der Erwerbstätigkeit in den Ruhestand gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, sodass jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin diesen Übergang nach den persönlichen Vorstellungen gestalten kann. Ob Sie aus einer Vollzeitbeschäftigung direkt in den Ruhestand gehen oder sich für Altersteilzeit entscheiden, hängt von Ihrer persönlichen Einstellung ab. Im Folgenden stellen wir Ihnen einige Modelle vor.

  • Arbeitnehmer ab 50 Jahre, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können in der Regel keine Rente beantragen. Ihnen wird durch die sogenannte Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Anreiz zur Arbeitsaufnahme geboten. Wenn Sie eine neue Beschäftigung aufnehmen und dies mit finanziellen Einbußen im Vergleich zum Arbeitsentgelt aus Ihrer früheren Tätigkeit verbunden ist, kann das neue Arbeitsentgelt für eine bestimmte Zeit durch Leistungen der Agentur für Arbeit aufgestockt werden. Außerdem wird die geringere Alterssicherung durch Aufstockung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgemildert. Ausführliche Informationen finden Sie in der Verfahrensbeschreibung.
  • Wenn Sie Ihre Arbeitszeit ab einem Alter von 55 Jahren bis zum Renteneintritt auf die Hälfte vermindern wollen, könnte für Sie Altersteilzeitarbeit infrage kommen. Dabei wird die Anzahl der Arbeitsstunden bis zu Ihrem Rentenalter halbiert. Diese Teilzeitbeschäftigung ist zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber schriftlich zu vereinbaren. Ausführliche Informationen zur Altersteilzeit finden Sie in der Verfahrensbeschreibung.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine vorgezogene Rente (mit Abschlag) ab 60 Jahren beziehen. Lassen Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten.
  • Ihre Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie ab Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Diese Altersgrenze wird zwischen 2012 und 2029 schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Sie können allerdings auch (befristet) weiterarbeiten. Wenn Sie auf die Rente verzichten, steigt der Rentenanspruch um monatlich 0,5 Prozent.

Besonderheiten gelten bei Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder Schwerbehinderung. Näheres erfahren Sie in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen.

Tipp: Nehmen Sie die Beratung der Rentenversicherungsträger in Anspruch und sorgen Sie rechtzeitig für einen lückenlosen Versicherungsverlauf. Beachten Sie ebenso die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge.

Verfahren