Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

5. Checkliste zur Bestattung

Für die würdevolle Begleitung des Verstorbenen auf seinem letzten Weg sind viele Vorbereitungen notwendig, die für die Hinterbliebenen gerade in der Zeit der Trauer sehr mühsam sein können. Was zu tun ist, was Sie beachten müssen und woran Sie im Vorfeld einer Bestattung denken sollten, finden Sie in der folgenden Checkliste aufgelistet.

Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen, kann dieses einige oder sogar alle der angeführten Punkte für Sie gegen Entgelt erledigen. Eine Vielzahl an Bestattungsunternehmen finden Sie im Bundesverband deutscher Bestatter. Da nicht alle Bestattungsunternehmen Mitglied im Bundesverband sind, finden Sie weitere Unternehmen in Ihrem örtlichen Telefonbuch.

Erste Schritte nach Eintritt des Sterbefalls

  1. einen Arzt benachrichtigen
    Nach der Leichenschau erhalten Sie eine Todesbescheinigung ausgehändigt, die Sie zur Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt benötigen.
  2. Sterbefall beim Standesamt anzeigen
    Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus.
  3. einen Bestatter benachrichtigen
  4. Leiche überführen lassen (erfolgt meist durch den beauftragten Bestatter)
    Die Überführung kann nach der Ausstellung der Todesbescheinigung, muss jedoch spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes durchgeführt werden.

Vorbereitung der Bestattung

  • Verstorbenen einbetten, einkleiden und einsargen (wird in der Regel vom Bestatter durchgeführt)
  • Aufbahrung organisieren
  • Sarg oder Urne bestellen
  • Bestattungstermin vereinbaren und bekannt geben
  • Kirche oder Religionsgemeinschaft benachrichtigen
  • Pfarrer oder Trauerredner organisieren
  • Grab auswählen beziehungsweise Friedhofsverwaltung kontaktieren
  • Musikdarbietung vereinbaren
  • Blumenschmuck bestellen, Kränze anfertigen lassen (Kranzschleifentext)
  • Grabschmuck beim Floristen bestellen
  • Grabstein beim Steinmetz in Auftrag geben
  • Kondolenzliste erstellen
  • Trauerfeier ausrichten
  • Anzeigen in Zeitungen inserieren (Motivauswahl, Text)
  • Trauerkarten und Dankkarten bestellen (Motivauswahl, Text, Druck)
  • Grabpflege vertraglich regeln

Nach der Bestattung

Nach der Bestattung sind einige rechtliche Bestimmungen zu beachten. Beispielsweise sollten vom Verstorbenen eingegangene Verträge und Verpflichtungen gelöst oder gegebenenfalls geändert werden. Vieles können und möchten Sie sicherlich selbst erledigen. Es gibt aber auch rein administrative Angelegenheiten, die Sie vielleicht gerne einem Fachmann übergeben möchten. Das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen nimmt Ihnen in der Regel diese Wege ab und berät Sie zu speziellen Fragen.

  • vorhandene Testamente des Verstorbenen beim Nachlassgericht abgeben, Nachlasssicherstellung, Testamentseröffnung
  • gegebenenfalls Erbschein ausstellen lassen; zuständig ist das Nachlassgericht, das auch darüber berät, ob die Ausstellung eines Erbscheins in Ihrem Fall sinnvoll ist.
  • Rentenstelle oder Arbeitgeber benachrichtigen
  • gegebenenfalls Rentenfortzahlung beantragen ("Sterbevierteljahr")
  • Kraftfahrzeuge (auch Anhänger!) ab- oder ummelden
  • Versicherungen (z.B. Versorgungswerk, Haftpflicht-, Hausrat-, Kfz-, Lebensversicherung) auflösen oder kündigen
  • Versicherungsansprüche bei Krankenkasse, Lebens-, Unfall- oder Sterbegeldversicherungen geltend machen
  • Mietverträge kündigen oder Weiterführung klären
  • Konten und (Dauer-)Aufträge bei Geldinstituten kündigen, Kreditkarten sperren
  • Einzugsermächtigungen widerrufen
  • Sparverträge (z.B. Sparbücher, Bausparverträge, Wertpapiere, Bürgschaften, Darlehensverträge, Kredite, Leasingverträge) auflösen, sofern die Erbschaft angetreten wurde und tatsächliche Verfügungsbefugnis besteht
  • Rundfunk- und Fernsehgeräte (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und Kabelgesellschaften) abmelden
  • Energieversorgung (Gas, Wasser Strom) abmelden
  • Müllabfuhr abmelden
  • Telefon (Festnetz, Mobiltelefon, Internet) abmelden
  • Mitgliedschaft bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften kündigen
  • Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften kündigen
  • gegebenenfalls Betreuer und behandelnde Ärzte des Verstorbenen benachrichtigen
  • Finanzamt informieren
  • Nachsendung der Post an Erben beziehungsweise Bevollmächtigte beantragen
  • Termine des Verstorbenen absagen

Tipp: Hilfe und Unterstützung erhalten Sie unter anderem auch von karitativen Organisationen und Behörden. Scheuen Sie sich nicht, die Telefonseelsorge, kirchliche Einrichtungen oder den sozialen Dienst Ihres Stadt- oder Landkreises in Anspruch zu nehmen.

Verfahren