Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

2.6.1. Krankenversicherung

Die Aufnahme in die Krankenversicherung erfolgt in der Schweiz nicht durch den Arbeitgeber, sondern muss von Ihnen selbst, innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Erwerbstätigkeit, organisiert werden.

Sie können sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen, wenn Sie in Deutschland wohnen und dort einer Krankenversicherung angehören, die einen gleichwertigen Versicherungsschutz bietet. In den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Jura kann die Wahl, in welchem Staat Sie sich versichern möchten, ohne offizielle Abmachung erfolgen. In den Kantonen Aargau und Solothurn müssen Sie einen Befreiungsantrag bei der zuständigen Stelle stellen. Sie sind an Ihre Wahl gebunden.

Tipp: Weitere Informationen zum Befreiungsantrag bietet Ihnen die Gemeinsame Einrichtung KVG.

Hinweis: Wenn Sie zusätzlich auch an Ihrem Wohnsitz unselbständig erwerbstätig sind, unterliegen Sie möglicherweise dem deutschen Sozialversicherungsrecht mit der Folge, dass Sie sich dann zwingend in Deutschland krankenversichern müssten. Falls Sie in mehreren Ländern gleichzeitig erwerbstätig sind, beispielsweise bei Heimarbeit, sollten Sie sich auf jeden Fall beraten lassen. Die Beratungsstelle INFOBEST PALMRAIN oder die Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) helfen Ihnen weiter.

In der Schweiz gibt es für Grenzgänger und Grenzgängerinnen mehrere anerkannte Krankenversicherungen. Sie können zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen wählen. Neben der Grundversicherung gibt es verschiedene Zusatzversicherungen, die Sie abschließen können.

Tipp: Mehr zu Schweizer Krankenversicherungen und deren Prämien für Angehörige aus EU-/EWR-Staaten erhalten Sie auf den Seiten des Schweizer Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

Sie müssen in der Schweiz jedes Ihrer nicht erwerbstätigen Familienmitglieder separat versichern. Sie können stattdessen auch Ihre Familienmitglieder in Deutschland freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern.

Wenn Sie in der Schweiz krankenversichert sind, dürfen Sie sich in beiden Ländern behandeln lassen. In der Schweiz mitversicherte Angehörige können sich nur im Land des Wohnsitzes behandeln lassen.

Hinweis: Gleiches gilt, wenn Sie sich in Deutschland versichern.

Arbeitslose Grenzgänger und Grenzgängerinnen, die im Land ihres Wohnsitzes Arbeitslosengeld erhalten, sind dort krankenversichert. Rentner oder Rentnerinnen sind üblicherweise ebenfalls im Land ihres Wohnsitzes versichert, wenn sie auch eine Teilrente aus ihrem Wohnsitzland erhalten.

Tipp: Ausführliche Informationen zum Schweizer Krankenversicherungssystem bietet Ihnen das Portal Infobest. Dort erhalten Sie auch Informationen über die Krankenversicherung von Selbständigen.. Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) bietet weiterführende Informationen zu Krankenversicherung und Rente.

Verfahren