Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

2.4. Passersatz

Sollten Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen dort gestohlen worden sein, müssen Sie entsprechende Ersatzreisedokumente beantragen. Wie Sie dabei vorgehen müssen, erfahren Sie in der Verfahrensbeschreibung "Ersatzreisedokumente bei Passverlust im Ausland".

Für nicht deutsche Staatsangehörige, die einen solchen Passersatz benötigen, können je nach Einzelfall die folgenden Dokumente ausgestellt werden:

  • Notreiseausweis
    Wenn Sie Bürger eines der EWR-Staaten oder Schweizer Staatsangehöriger sind, sich in Deutschland aufhalten und – ohne über ein gültiges Reisedokument zu verfügen – ins Ausland reisen wollen, können Sie direkt bei den Grenzbehörden einen Notreiseausweis beantragen. Dies gilt auch für Staatsangehörige von Staaten, die im Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführt sind sowie – bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen – für Bürger aus Staaten, die im Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgelistet sind. Umfassende Informationen finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Passersatz für Ausländer aus EU-Staaten (Notreiseausweis)"
  • Reiseausweis für Ausländer
    Wenn Sie nicht Bürger eines der oben genannten Staaten sind und einen Aufenthaltstitel oder eine Aufenthaltsgestattung vorweisen können, müssen Sie bei der Ausländerbehörde vor Antritt Ihrer Reise einen "Reiseausweis für Ausländer" beantragen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Passersatz für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten (Reiseausweis für Ausländer)".

Achtung: Die Ersatzreisedokumente für Ausländer dürfen nicht mit dem Ausweisersatz für Ausländer verwechselt werden. Dieser ist kein Passersatz, sondern soll nur dazu dienen, dass ein Ausländer, der (vorübergehend) keinen Reisepass besitzt, seiner Ausweispflicht in Deutschland nachkommen kann.

Verfahren