Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

4.3.2. Schule

Kinder und Jugendliche mit nicht deutscher Herkunftssprache besuchen soweit wie möglich die ihrem Alter und ihrer Leistung entsprechende Klasse der in Betracht kommenden Schulart. Falls eine integrative Förderung im Klassenverband einer Regelklasse nicht möglich ist, stehen diesen Schülerinnen und Schülern besondere schulische Fördermaßnahmen zur sprachlichen Entwicklung zur Verfügung.

Besondere Fördermaßnahmen zur sprachlichen Förderung sind:

  • Bildung von Vorbereitungsklassen an allen öffentlichen allgemein bildenden Schulen zur Vorbereitung auf den Übergang in eine Regelklasse
  • Bildung von Vorbereitungskursen an allen öffentlichen allgemein bildenden Schulen ohne Vorbereitungsklassen als begleitendes Förderangebot für Schülerinnen und Schüler, die am Unterricht der Regelklassen teilnehmen.
  • An beruflichen Schulen ist die Bildung von VABO-Klassen (Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf zum Erwerb von Deutschkenntnissen) und Fördergruppen möglich.

Das Land Baden-Württemberg fördert darüber hinaus den muttersprachlichen Zusatzunterricht, der von den Konsulaten in eigener Verantwortung an vielen allgemein bildenden Schulen des Landes angeboten wird. Die Möglichkeit der Anerkennung der Herkunftssprache im Rahmen der Hauptschulabschlussprüfung beziehungsweise als Zertifizierung wurde bereits auf zwölf Sprachen ausgedehnt.

An einem Gymnasium in Baden-Württemberg ist ein Sonderlehrgang für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz eingerichtet. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, von denen die meisten aus Staaten der ehemaligen Sowjetunion kommen, besuchen je nach Vorbildung einjährige beziehungsweise zweijährige Sonderlehrgänge, um die Fachhochschulreife (schulischer Teil) oder die allgemeine Hochschulreife zu erwerben. In den Lehrgängen ist neben Englisch die Sprache des Herkunftslandes Pflichtfremdsprache und damit von Bedeutung für die Versetzung.

Voraussetzung zum Beispiel für den Besuch der zweijährigen Sonderlehrgänge zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife ist

  • für Berechtigte aus Ländern mit zwölfjähriger Schulzeit: mindestens der Erwerb der Berechtigung zum Eintritt in die letzte Jahresklasse beziehungsweise
  • für Berechtigte aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion, dass sie an einer Hochschule im Herkunftsland bereits ein Studienjahr (Vollzeitstudium) erfolgreich durchlaufen haben.

Verfahren