Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

5. Schutz vor Lärm

Die Baustelle unter dem Fenster, die Autobahn gleich um die Ecke und dann noch der Nachbar mit seinem Rasenmäher. Aus Sicht der Bevölkerung ist Lärm das drängendste Umweltproblem überhaupt. Wenn der Körper lauten Geräuschen ausgesetzt ist, kann das zu Stressreaktionen wie Schlafstörungen führen.

Lärm wird in verschiedene Kategorien eingeteilt:

  • Verkehrslärm
  • Gewerbelärm
  • Sport- und Freizeitlärm

Unser Lärmempfinden ist stark subjektiv geprägt. So stört ein Geräusch denjenigen, der es verursacht, sehr viel weniger als denjenigen, der ihm ausgesetzt ist. Auch das Wissen über den Ursprung eines Geräusches und die Gründe dafür machen die Belastung für manche Menschen erträglicher.

Je nach Art und Verursacher gibt es unterschiedliche Grenz- und Richtwerte für Lärm. Auf den Seiten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz finden Sie die aktuellen Regelungen.

Die Europäische Union hat im Jahr 2002 die Umgebungslärmrichtlinie verabschiedet. Die Mitgliedsländer werden darin verpflichtet, die Belastung ihrer Bevölkerung durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm sowie den Lärm in Ballungsgebieten zu messen und zu dokumentieren. Wenn in einem Gebiet die Belastung durch Lärm sehr hoch ist, muss für dieses Gebiet ein Aktionsplan erarbeitet werden. Lesen Sie mehr darüber in der Broschüre "Lärmaktionsplanung" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg.

Die Straßen in Baden-Württemberg, auf denen mehr als sechs Millionen Fahrzeuge im Jahr fahren, sind auf der Karte mit den Hauptverkehrsstraßen erfasst. In Baden-Württemberg ist der Flughafen in Stuttgart die einzige Quelle für Fluglärm, die groß genug ist, um kartiert zu werden. Die Strecken der Deutschen Bahn erfasst das Eisenbahn-Bundesamt. Dem Land obliegen lediglich die Bahnstrecken, auf denen nicht bundeseigene Züge verkehren.

Tipp: Wie viele Menschen an einem bestimmten Ort von Lärm belastet sind, können Sie in der Betroffenheitsanalyse "Ermittlung der Lärmbelastung durch Umgebungslärm" für das Land Baden-Württemberg nachlesen. Für die Ballungsgebiete finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten Informationen zur Lärmbelastung, beispielsweise Lärmkarten Stuttgart, Lärmminderungsplanung Mannheim und Lärmminderungsplan Karlsruhe.

Wenn der Lärm von einer Industrieanlage in Ihrer näheren Umgebung verursacht wird und Sie sich dadurch belästigt fühlen, können Sie in unserer Verfahrensbeschreibung "Beschwerde über Schall- und Geruchsemissionen von Industrieanlagen" nachlesen, welche Möglichkeiten Sie in diesem Fall haben.

Verfahren