Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Wechsel: Werkrealschule/Hauptschule zum Gymnasium

Wechselmöglichkeit ohne Prüfung

Werkreal-/
Hauptschüler
Zeitpunkt des Übergangsder Wechsel erfolgt in dieVoraussetzungen
der Klasse 6Ende des ersten Schulhalbjahresentsprechende Klasse des Gymnasiums
  • in Deutsch, Mathematik und der Pflichtfremdsprache mindestens die Note "gut"
  • Durchschnitt von mindestens 2,5 in allen für die Versetzung maßgeblichen Fächern und Fächerverbünden
der Klassen 5 und 6Ende des zweiten Schulhalbjahresnächsthöhere Klasse des Gymnasiums
  • in Deutsch, Mathematik und der Pflichtfremdsprache mindestens die Note "gut"
  • Durchschnitt von mindestens 2,5 in allen für die Versetzung maßgeblichen Fächern und Fächerverbünden

Wechselmöglichkeit mit Prüfung

Werkreal-/
Hauptschüler
Zeitpunkt des Übergangsder Wechsel erfolgt in dieVoraussetzungen
der Klassen 5 bis 9, die die Anforderungen der Aufnahme ohne Prüfung nicht erfüllenEnde des zweiten Schulhalbjahresnächsthöhere Klasse des Gymnasiums
  • Aufnahmeprüfung für Schüler und Schülerinnen der Klasse 5 und 6 durch ein zentral gelegenes, vom Regierungspräsidium bestimmtes Gymnasium, ansonsten durch das Gymnasium selbst
  • die Prüfungsleistungen müssen erwarten lassen, dass der Schüler oder die Schülerin den Anforderungen des Gymnasiums gewachsen sein wird

Verfahren