Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

5.1.3. Arbeitsschutz-Managementsysteme

Ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) umfasst die Organisation aller Bereiche des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit sowie den Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten. In das Arbeitsschutzmanagement sollten auf jeden Fall die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit einbezogen werden.

Mithilfe von AMS lassen sich die Arbeitsbedingungen im Unternehmen verbessern, wodurch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zufriedener, gesünder und damit auch leistungsfähiger arbeiten. Ebenso verringern sich die Kosten für krankheitsbedingte Fehlzeiten. Außerdem können Sie die betrieblichen Abläufe in Ihrem Unternehmen so verbessern, dass es zu weniger störungsbedingten Ausfällen kommt und Sie auch auf diese Weise kostengünstiger produzieren können.

Dies führt weg von der lange Zeit üblichen nachsorgenden Reaktion auf Probleme mit der Arbeitssicherheit hin zu einer vorsorgenden Sichtweise und zu vorbeugendem Verhalten im Unternehmen.

Bisher gibt es kein einheitliches AMS, das für alle Unternehmen angewendet werden kann. Aus diesem Grund haben die maßgeblichen Institutionen des Arbeitsschutzes in Deutschland Rahmenbedingungen für ein Arbeitsschutzmanagementsystem festgelegt, die bei der Einführung eines AMS zu beachten sind:

  • Unabhängig von der Art der Präsentation (z.B. Norm, Report, Leitfaden) ist die Freiwilligkeit der Anwendung sicherzustellen.
  • Arbeitsschutzmanagementsysteme müssen auch den besonderen Bedingungen in Klein- und Mittelbetrieben Rechnung tragen und unnötige Administration vermeiden.
  • Externe Audits sollen grundsätzlich nicht gefordert werden, Zertifizierungszwänge sind auszuschließen.
  • Das Verhältnis von Aufwand und Ergebnis muss wirtschaftlich vertretbar sein.
  • Die Konzepte für Arbeitsschutzmanagementsysteme dürfen keine Regelungen enthalten, die Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften vorbehalten sind.
  • Der verfassungsgemäße beziehungsweise gesetzliche Auftrag der Überwachungsbehörden darf durch die Konzepte für Arbeitsschutzmanagementsysteme nicht infrage gestellt werden.
  • Die Konzepte sollen vorhandene und in Entwicklung befindliche Methoden und Instrumentarien zur Verbesserung des Arbeitsschutzes berücksichtigen.

Um das AMS in ein unternehmensweites Managementsystem eingliedern zu können, sollte außerdem versucht werden, das AMS beispielsweise mit Qualitäts-, Abfall- oder Umweltmanagementsystemen zu verbinden. Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Die Führungskräfte sollen eine zentrale Rolle spielen. Ihre Motivation und Einbeziehung – auch als Vorbild – ist entscheidend für den Erfolg des AMS.
  • Die Unternehmensführung als verantwortliche Instanz definiert durch Beschreibung der Ziele einen Handlungsrahmen, dessen Inhalte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergegeben werden.
  • Ein wirkungsvoller Arbeitsschutz soll wesentlicher Bestandteil der Unternehmenskultur und wichtiges Unternehmensziel werden.
  • Der Arbeitsschutz soll auch als Informations- und Kommunikationsprozess verstanden werden.

Tipp: Ausführliche Informationen über Arbeitsschutzmanagementsysteme finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Hilfestellung bei der Planung und Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen finden Sie in der Broschüre "Spezifikation zur freiwilligen Einführung, Anwendung und Weiterentwicklung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS), LV 21" des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) als auch im Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der Sozialpartner.

Verfahren