Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

1.1 Kinderkrippe

Kinder bis zu drei Jahren können Kinderkrippen besuchen. Mit ihrem Angebot sind sie auf die besonderen Bedürfnisse der Kleinkinder abgestimmt.

Die Kinder werden von Fachkräften betreut.

Die Öffnungszeiten der Kinderkrippen orientieren sich am örtlichen Bedarf. Sie können zwischen 10 und mehr als 50 Stunden in der Woche betragen (Ganztagsbetreuung).

In Kinderkrippen wird in enger Zusammenarbeit der Fachkräfte mit den Eltern die Grundlage für eine gesunde körperliche, geistige und seelische Entwicklung von Kleinkindern geschaffen.

Die Krippengrippe kann als integrative Gruppe geführt werden. In integrativen Gruppen werden Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung einer zusätzlichen Förderung bedürfen, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut.

Selbstverständlich können Kinder unter drei Jahren auch von einer Tagespflegeperson oder in einer Tageseinrichtung mit altersgemischten Gruppen betreut werden.

Tipp: Wenn Sie sich die Gebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie beantragen, dass die Gebühr ganz oder teilweise erlassen oder vom Jugendamt  übernommen wird.

Verfahren