Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

2.2. Zulassung zum Studienplatz

In Deutschland werden die Studienplätze teilweise im zentralen Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (Nachfolgeinstitution der ZVS), das heißt im ehemaligen ZVS-Verfahren vergeben. Die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin (nicht in Baden-Württemberg möglich) und Pharmazie sind bundesweit zulassungsbeschränkt. Das Studienplatzangebot der Stiftung für Hochschulzulassung für das kommende Semester finden Sie auf deren Internetseiten. Näheres zur Bewerbung im zentralen Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung finden Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung.

Die Vergabe der Studienplätze, die nicht zentral von der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben werden, erfolgt in Baden-Württemberg wiederum nach drei unterschiedlichen Verfahren:

  • Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung
    Das gewünschte Fach ist frei zugänglich - dementsprechend ist der Zugang nicht begrenzt. Bei diesen Studiengängen erhalten in der Regel alle Bewerberinnen und Bewerber einen Studienplatz.
  • Zulassungsbeschränkte Studiengänge
    Wenn sich mehr Bewerberinnen und Bewerber für einen Studiengang interessieren, als Studienplätze vorhanden sind, gelten Zulassungsbeschränkungen. Die baden-württembergischen Hochschulen vergeben für Studiengänge mit einer örtlichen Zulassungsbeschränkung
    • 90 Prozent der Studienplätze nach eigenen Auswahlverfahren (dabei werden mindestens ein schulisches und ein außerschulisches Vergabekriterium angewandt),
    • die restlichen zehn Prozent nach Wartezeit.
  • Studiengänge mit besonderen Anforderungen
    Studienplätze für Studiengänge mit besonderen Anforderungen werden ausschließlich nach einer von der Hochschule durchgeführten besonderen Aufnahmeprüfung vergeben. Die Kriterien für die Aufnahmeprüfung sind in den verschiedenen Studiengängen unterschiedlich und werden von den Hochschulen in Satzungen festgelegt. Konkrete Informationen über die Aufnahmeprüfungen erhalten Sie bei den Hochschulen, die diese Studiengänge anbieten.

Studienplätze an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg unterliegen einem anderen Vergabeverfahren. Näheres erfahren Sie in der Verfahrensbeschreibung "Bewerbung an einer Hochschule".

Tipp: Erkundigen Sie sich frühzeitig nach Einzelheiten bei der jeweiligen Hochschule, bei den Beratungsstellen, in den Studierendensekretariaten sowie bei den Fakultäten und Fachbereichen, da Teile der Auswahlverfahren und Aufnahmeprüfungen oftmals auch vor dem offiziellen Bewerbungsschluss (in der Regel 15. Januar für das Sommersemester oder 15. Juli für das Wintersemester beziehungsweise 31. Mai für "Alt-Abiturientinnen" und "Alt-Abiturienten") stattfinden. Informationen finden Sie insbesondere im Onlineangebot der Hochschule oder unter www.studieninfo-bw.de.

Verfahren