Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

2. Mittlere Reife

Die mittlere Reife (auch "mittlerer Bildungsabschluss" genannt) oder einen gleichwertigen Bildungsstand können Sie folgendermaßen erreichen:

  • erfolgreiche Abschlussprüfung nach Klasse 10 der Realschule oder der Werkrealschule
  • Versetzungszeugnis von Klasse 10 nach Klasse 11 der allgemeinbildenden Gymnasien sowie der beruflichen Gymnasien der 6-jährigen Aufbauform (6BG)
  • erfolgreicher Abschluss des ersten Schuljahres im Berufskolleg oder im beruflichen Gymnasium der dreijährigen Aufbauform (3BG), wenn Sie mit dem Versetzungszeugnis eines achtjährigen Gymnasiums von Klasse 9 nach Klasse 10 auf ein Berufskolleg oder ein berufliches Gymnasium gewechselt haben
  • duale Ausbildung in Betrieb und Berufsschule:
  • erfolgreicher Abschluss einer zweijährigen zur Fachschulreife führenden Berufsfachschule (Fachschulreife: Mittlere Reife plus berufliche Grundbildung)
  • zweiter Bildungsweg:
    • Abendrealschule
    • Abendgymnasium
    • Berufsaufbauschule
  • Schulfremdenprüfung an einer Realschule

Tipp: Das Kultusportal Baden-Württemberg informiert in der Rubrik "Schule in Baden-Württemberg" auch über Abschlussprüfungen und Anschlussmöglichkeiten.

Mit der mittleren Reife ist es möglich, eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu beginnen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein allgemeinbildendes oder berufliches Gymnasium, ein Berufskolleg oder die Berufsoberschule besucht werden.

Verfahren