Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

5. Reisefinanzen

Welche Geldmittel und wie viel Geld Sie auf Ihre Reise mitnehmen, sollten Sie von Dauer und Ziel der Reise abhängig machen. Grundsätzlich haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Bargeld in der Landeswährung
    • Vorteil: Bargeld wird überall, auch abseits der Touristenzentren, akzeptiert.
    • Nachteil: Bargeld wird in der Regel bei Verlust/Diebstahl von Versicherungen nicht ersetzt.
  • Kredit-/EC-Karten
    • Vorteil: Sie erhalten immer den aktuellen Tageskurs der Fremdwährung und müssen keine großen Mengen an Bargeld mit sich führen.
    • Nachteil: Für Bargeldabhebungen an Geldautomaten und bei Banken im Ausland werden teils hohe Gebühren erhoben. Besonders abseits der Touristenzentren gibt es oft keine Möglichkeit, Bargeld abzuheben beziehungsweise werden Kreditkarten nicht akzeptiert.
  • Traveller Cheques
    • Vorteil: Traveller Cheques werden bei Verlust/Diebstahl ersetzt und können nur vom Inhaber selbst mit Reisepass oder Personalausweis eingelöst werden.
    • Nachteil: Nicht überall werden Traveller Cheques akzeptiert. Manche Annahmestellen verlangen für das Einlösen zusätzliche Gebühren.

Empfehlenswert ist es, eine Kombination aus Bargeld, Schecks und Kredit-/EC-Karten auf die Reise mitzunehmen und die unterschiedlichen Zahlungsmittel auch getrennt voneinander zu verwahren. Auf diese Weise haben Sie, wenn Sie Ihre Kredit- oder EC-Karte verlieren, immer noch die Möglichkeit, mit Bargeld zu bezahlen oder umgekehrt.

Tipp: Tragen Sie Ihre Zahlungsmittel direkt am Körper. Reduzieren Sie Ihr mitgeführtes Bargeld auf das Notwendigste und zeigen Sie anderen möglichst wenig davon.

Notieren Sie die Kartensperrnotrufnummern Ihrer Bank und Ihres Kreditkartenunternehmens, um die Karten bei Verlust oder Diebstahl rasch sperren lassen zu können. Wie Sie bei einer Kartensperrung am besten vorgehen, erfahren Sie in der Verfahrensbeschreibung.

Lernen Sie Ihre persönliche Identifikationsnummer (PIN) auswendig. Notieren Sie diese auf keinen Fall auf einem Zettel, den Sie in Ihrer Geldbörse mit sich führen.

Behalten Sie Ihre Kreditkarte beim Bezahlen immer im Auge. Achten Sie darauf, dass Sie wirklich Ihre eigene Karte zurückbekommen. Straftäter können Kreditkarten sehr schnell kopieren.

Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Wechselkurse für Fremdwährungen, ob es günstiger ist, das Geld bereits in Deutschland oder erst im Urlaubsland wechseln zu lassen und welche Gebühren für Kreditkartenzahlungen oder Abhebungen an Geldautomaten im Ausland anfallen. Tauschen Sie fremde Währungen nur in Geldinstituten. In welchen Ländern der Euro gesetzliches Zahlungsmittel  ist, erfahren Sie auf den Seiten der Europäischen Union unter "Euro".

Sollten Sie in eine Notlage kommen und Ihre vorhandenen finanziellen Möglichkeiten nicht ausreichen, können Sie sich an die deutsche Vertretungsbehörde vor Ort wenden. Nähere Informationen zu deren Hilfsmöglichkeiten lesen Sie im Kapitel "Probleme und Hilfen unterwegs".

Einfuhrgrenzen für Bargeld

Beachten Sie, dass in vielen Ländern Einfuhrgrenzen von Fremd- und/oder Landeswährung gelten.

Wenn Sie von einem Land der Europäischen Union (EU) in ein Nicht-EU-Land beziehungsweise umgekehrt reisen und Barmittel im Wert von mehr als 10.000 Euro (dazu zählen neben Bargeld unter anderem auch Reiseschecks, Zahlungsanweisungen oder Aktien) mitführen, müssen Sie diese bei der für den Grenzübertritt zuständigen Grenzbehörde schriftlich anmelden.

Auch im innergemeinschaftlichen Verkehr werden Bargeldkontrollen durchgeführt. Auf Verlangen der Zollbeamten müssen Sie Barmittel, deren Gesamtwert 10.000 Euro übersteigt, mündlich anzeigen und angeben, woher das Geld stammt, wofür es verwendet werden soll und eventuell für wen Sie es transportieren.

Tipp: Nähere Informationen zu den Themen "Anmeldepflichtige Barmittel" und "Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs" finden Sie im Onlineauftritt des Zolls. Informationen über Zollvorschriften bei der Rückkehr können Sie im gleichnamigen Kapitel nachlesen.

Verfahren