Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Berufsfachschulen - Erwerb eines Berufsabschlusses

Einige Berufsfachschulen (BFS) bieten rein schulische Berufsausbildungen an. Erfolgreiche Absolventen verfügen über einen staatlich anerkannten Berufsabschluss.

Interessenten können beispielsweise zwischen folgenden Ausbildungsgängen wählen:

Hauswirtschaftlich-sozialpädagogischer oder pflegerischer Bereich

BildungsgangBerufsabschlussBesonderheiten
1BFS für AltenpflegehilfeStaatlich anerkannte/r Altenpflegehelfer/inAusbildungsanteile in Pflegeeinrichtungen
2BFS für Sozialpflege - Schwerpunkt AlltagsbetreuungStaatlich anerkannte/r Alltagsbetreuer/inErwerb des Hauptschulabschlusses möglich
2BFS für Haus- und FamilienpflegeStaatlich anerkannte/r Haus- und Familienpfleger/inanschließendes einjähriges Berufspraktikum
2BFS für KinderpflegeStaatlich anerkannte/r Kinderpfleger/inanschließendes einjähriges Berufspraktikum

Gewerblich-technischer Bereich

BildungsgangBerufsabschlussBesonderheiten
2BFS für GoldschmiedeGoldschmied/inanschließende eineinhalbjährige betriebliche Ausbildung
3BFS für TechnikUhrmacher/in

Sonstiges

BildungsgangBerufsabschlussBesonderheiten
Zweijährige
Staatliche Ballettakademie
der württembergischen
Staatstheater
Staatlich geprüfte/r klassische/r Tänzer/in

Kaufmännische Berufsfachschulen führen nicht zu einem anerkannten Berufsabschluss.

Aufnahmebedingungen, Abschlüsse und weitere Rahmenbedingungen sind je nach Schule unterschiedlich. Nähere Informationen zu Berufsfachschulen erhalten Sie auch auf folgenden Seiten:

Die Anmeldung an der Schule müssen Sie selbst (beziehungsweise eine erziehungsberechtigte Person) vornehmen. Je nach Schule erhalten Sie die Anmeldeformulare (einschließlich der konkreten Aufnahmevoraussetzungen) vor Ort oder sie werden auf den Internetseiten der jeweiligen anbietenden Schule zum Download bereitgestellt. Beachten Sie bitte, dass die Bewerbung in der Regel bis zum 1. März erfolgen muss.

Verfahren