Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

1.1. Erste Schritte eines Opfers

Wenn Sie sich als Opfer einer Straftat hilflos- oder ratlos fühlen, sollten Sie sich möglichst umgehend an die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder an einen selbst gewählten Rechtsanwalt wenden.

Strafanzeige und Strafantrag

Sie haben die Möglichkeit, eine Strafanzeige und gegebenenfalls einen Strafantrag zu stellen:

  • Wenn Sie eine Straftat vermuten, können Sie diese anzeigen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie von dieser Tat selbst betroffen sind oder nicht. Grundsätzlich löst Ihre Anzeige polizeiliche Ermittlungen aus.
  • Einen Strafantrag können Sie nur stellen, wenn Sie von einer Straftat selbst betroffen sind und bestimmte Fristen einhalten. Ein Strafantrag ist allerdings nur bei sogenannten "Antragsdelikten" erforderlich. Antragsdelikte sind beispielsweise Hausfriedensbruch, Körperverletzung oder Beleidigung, also Straftaten, die in erster Linie Sie persönlich und nicht die Allgemeinheit betreffen.

Polizeiliche Schutzmaßnahmen

Wenn Sie sich vor dem Täter fürchten oder von ihm bedroht fühlen, sollten Sie dies bereits in Ihrer ersten Vernehmung ansprechen, damit umgehend polizeiliche Maßnahmen zu Ihrem Schutz geprüft werden können. Polizeiliche Schutzmaßnahmen nach einer Strafanzeige können beispielsweise sein:

  • Polizeigewahrsam
    Wenn eine bevorstehende Störung der öffentlichen Ordnung nicht anders verhindert werden kann, darf ein Täter durch die Polizei ohne richterliche Entscheidung höchstens bis zum Ende darauffolgenden Tages in Gewahrsam genommen werden. Nach einer richterlichen Anordnung ist ein Gewahrsam bis zu zwei Wochen möglich.
  • Hausverbot (Platzverweis)
    Mit einem Platzverweis wird der Täter verpflichtet, die gemeinsam mit dem Opfer bewohnte Wohnung zu verlassen und sich für einen bestimmten Zeitraum von ihr fernzuhalten. Einzelheiten hierzu erfahren Sie in der Verfahrensbeschreibung.

Um Sie als Opfer weiter zu schützen, besteht außerdem die Möglichkeit, dass

  • Ihr Wohnort und Ihre Erreichbarkeit geheim gehalten,
  • die Öffentlichkeit bei Ihrer gerichtlichen Vernehmung ausgeschlossen oder
  • Ihre gerichtliche Vernehmung in Abwesenheit des Angeklagten oder in schwerwiegenden Fällen an einem anderen Ort durchgeführt wird.

Weitere Anlaufstellen

Daneben können Sie bei verschiedenen Organisationen, Vereinen und Stiftungen unbürokratische Hilfe und auch finanzielle Unterstützung erhalten. Beispielsweise hat der Weiße Ring e.V. ein bundesweites, gebührenfreies Opfer-Telefon eingerichtet: 116 006. Direkte persönliche Hilfe bekommen Sie außerdem bei einem Ansprechpartner des Weißen Rings in Ihrer Nähe.

Der Anwaltliche Notdienst für Strafsachen des Stuttgarter Anwaltsvereins ist für Opfer zwischen 18 und 8 Uhr durchgehend auch an den Wochenenden unter der Telefonnummer 0711/236 93 06 erreichbar.

Verfahren