Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

1.4.2. Tiereinfuhr aus gelisteten Drittländern

Gelistete Drittländer sind Länder, in denen die Tollwutsituation bekannt und unter Kontrolle ist. Wenn Sie mit Ihrem Tier in eines dieser Länder reisen, gelten bei der Wiedereinreise in die Europäische Union (EU) eigene Bestimmungen.

Tipp: Welche Länder aktuell als gelistete Drittstaaten gelten, kann der Internetseite der Europäischen Kommission entnommen werden.

Für den Großteil der EU-Staaten gelten bei Wiedereinreise die gleichen Bedingungen wie für die Einreise aus einem anderen EU-Staat:

  • Heimtierausweis
  • Kennzeichnung
  • gültige Tollwutimpfung
  • für Finnland: zusätzlich
    • Behandlung gegen Bandwurm
  • für Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich: zusätzlich
    • Behandlung sowohl gegen Zecken als auch gegen Bandwurm

Bei der Ersteinreise aus einem gelisteten Drittland brauchen Sie für Ihr Tier eine Gesundheitsbescheinigung von einem amtlichen Tierarzt. Das nötige Formular können Sie im Internetangebot der EU herunterladen. Es muss in der Landessprache des Einfuhrlandes oder in Englisch ausgefüllt werden.

Verfahren