Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

6.2. Leistungen bei häuslicher Pflege

Bei häuslicher Pflege werden die Sach- und Geldleistungen in der sozialen Pflegeversicherung nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt. Sachleistungen und Pflegegeld können auch kombiniert in Anspruch genommen werden.

Monatliche Sachleistungen

  • Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig): 450 Euro
  • Pflegestufe II (schwer pflegebedürftig): 1.100 Euro
  • Pflegestufe III (schwerst pflegebedürftig): 1.550 Euro
  • In besonderen Härtefällen: 1.918 Euro

Monatliches Pflegegeld anstelle der Sachleistungen

  • Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig): 235 Euro
  • Pflegestufe II (schwer pflegebedürftig): 440 Euro
  • Pflegestufe III (schwerst pflegebedürftig): 700 Euro

Zusätzliche Betreuungsleistungen

Für Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (psychisch kranke, behinderte oder demenziell erkrankte Menschen) besteht die Möglichkeit zur Erstattung weiterer Kosten, die der Verbesserung bei der häuslichen Versorgung dienen.

Dazu zählen Aufwendungen, die den Pflegebedürftigen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme folgender Leistungen entstehen:

  • Tages- oder Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Leistungen zugelassener Pflegedienste (sofern es sich um besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung und nicht um Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung handelt)
  • anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote

Der Erstattungsbetrag für die Inanspruchnahme dieser Leistungen ist ebenfalls gestaffelt:

  • Grundbetrag für Personen mit einem vergleichsweise geringeren allgemeinen Betreuungsaufwand: monatlich 100 Euro (jährlich 1.200 Euro)
  • erhöhter Betrag für Personen mit einem im Verhältnis dazu höheren allgemeinen Betreuungsbedarf : monatlich 200 Euro (jährlich 2.400 Euro)

Tipp: Auch Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und einem geringeren Pflegebedarf, die noch nicht die Voraussetzungen der Pflegestufe I erfüllen, aber Betreuungsbedarf haben (sogenannte "Pflegestufe 0"), können diese Leistungen erhalten.

Hinweis: In der privaten Pflegeversicherung tritt an die Stelle der Sachleistung eine Kostenerstattung, die der Höhe nach den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung entspricht.

Verfahren