Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

4. Zweiter Bildungsweg

Der zweite Bildungsweg ermöglicht Jugendlichen, die kein Gymnasium besucht haben, oder auch Erwachsenen mit beruflicher Erfahrung, auf freiwilliger Basis Schulabschlüsse nachzuholen. Diese sind oft für bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen oder Zusatzausbildungen eine Voraussetzung oder zumindest von Vorteil. Auch unabhängig von der beruflichen Weiterbildung können Bildungsabschlüsse hilfreich sein (z.B. wenn Sie rein aus Interesse in Ihrer Freizeit und parallel zum Beruf noch ein Hochschulstudium absolvieren möchten).

Welche Schulabschlüsse es gibt und auf welche Arten Sie diese im Rahmen der üblichen Schullaufbahn erreichen können, erfahren Sie im Kapitel "Bildungsabschlüsse".

Um Schulabschlüsse nachzuholen, bieten sich folgende Möglichkeiten:

  • Schulfremdenprüfungen (z.B. zur Erlangung des Hauptschulabschlusses, des Realschulabschlusses, der Fachhochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife)
  • Abendrealschule (mittlere Reife)
  • Berufsaufbauschule (mittlere Reife)
  • Abendgymnasium (mittlere Reife, Fachhochschulreife, allgemeine Hochschulreife)
  • Einjähriges Berufskolleg (Fachhochschulreife)
  • Kolleg (Fachhochschulreife, allgemeine Hochschulreife)
  • Technische Oberschule, Wirtschaftsoberschule oder Berufsoberschule für Sozialwesen (fachgebundene Hochschulreife, allgemeine Hochschulreife)

Sonderformen

  • Meistern und Absolventen gleichwertiger beruflicher Fortbildungen (z.B. Fachwirte, staatlich geprüfte Techniker), die ein Beratungsgespräch an einer Hochschule durchgeführt haben, steht der allgemeine Hochschulzugang offen.
  • Sonstige beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung können nach Durchführung eines Beratungsgespräches an einer Hochschule eine fachgebundene Zugangsberechtigung durch Bestehen einer Eignungsprüfung erwerben. Voraussetzung für die Zulassung zur Eignungsprüfung ist eine in der Regel dreijährige Berufserfahrung.
  • Beruflich Qualifizierte ohne Berufsausbildung, die eine mehrjährige herausgehobene oder inhaltlich besonders anspruchsvolle Tätigkeit nachweisen und ein Beratungsgespräch an einer Hochschule absolviert haben, können über eine Eignungsprüfung eine fachgebundene Zugangsberechtigung erlangen.

Verfahren