Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

6.2. Denkmalförderung

Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen sind verpflichtet, diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten. Hierzu trägt das Land im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mit Zuschüssen und Steuererleichterungen bei.

Denkmalförderung durch Zuschüsse

Das Land Baden-Württemberg gewährt den Eigentümern, Besitzern oder Bauunterhaltungspflichtigen eines Kulturdenkmals finanzielle Zuwendungen für die Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen.

Förderfähig sind Maßnahmen, die der Sicherung, der Instandsetzung und der Unterhaltung des Kulturdenkmals dienen und überwiegend aus denkmalpflegerischen Gründen notwendig werden. Dabei wird der denkmalbedingte Mehraufwand gefördert, also die Maßnahmen, die den üblichen Aufwand bei vergleichbaren nicht denkmalgeschützten Objekten übersteigen.

Denkmalförderung durch Steuererleichterungen

Neben der unmittelbaren Förderung durch Zuschüsse wird die Erhaltung von Bau- und Kulturdenkmalen auch steuerlich begünstigt.

Um die steuerlichen Vergünstigungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine spezielle Bescheinigung, die Sie dem Finanzamt vorlegen müssen.

Verfahren