Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

1.1.4. Erbenansprüche

Der hinterbliebene Ehemann oder die hinterbliebene Ehefrau hat einen gesetzlichen Erbanspruch. Darüber hinaus können Eheleute ein gemeinschaftliches Testament errichten. Dazu genügt es, wenn einer der Eheleute das Schriftstück handschriftlich aufsetzt. Das Testament müssen aber beide eigenhändig mit Datumsangabe unterschreiben.

Ausführliche Informationen zur Erbfolge und zu den verschiedenen Formen von Testamenten erhalten Sie in der Lebenslage "Erben und Vererben".

Verfahren