Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

2. Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung von Fahrzeugen

Unabhängig davon, ob Sie sich ein fabrikneues oder ein "neues" gebrauchtes Fahrzeug gekauft haben, müssen Sie es vor der ersten Fahrt zulassen. Welche unterschiedlichen Möglichkeiten es bei der Fahrzeugzulassung gibt und welches Verfahren infrage kommt, erfahren Sie in diesem Kapitel.

Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs

Wenn Sie ein fabrikneues Fahrzeug erworben haben, finden Sie alles Wissenswerte über den Zulassungsvorgang in der Verfahrensbeschreibung "Kraftfahrzeug (neu) - Zulassung beantragen". Häufig bietet Ihnen auch der Händler, bei dem Sie das Fahrzeug gekauft haben, die Zulassung Ihres Fahrzeugs an.

Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs

Sie haben sich gerade ein Gebrauchtfahrzeug gekauft und wollen möglichst schnell sämtliche Formalitäten erledigen? In diesem Fall kommen je nach Sachlage unterschiedliche Verfahren infrage:

  • Kauf eines noch zugelassenen Fahrzeugs
    Falls Sie ein gebrauchtes Fahrzeug erworben haben, das noch auf den bisherigen Eigentümer zugelassen ist, müssen Sie es schnellstmöglich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde auf sich umschreiben lassen. Dabei ist unerheblich, ob das Fahrzeug bereits in dem Stadt- oder Landkreis Ihres Wohnsitzes oder außerhalb zugelassen ist.
    Welche Unterlagen Sie dafür vorlegen müssen und was Sie sonst noch beachten sollten, lesen Sie in der Verfahrensbeschreibung "Kraftfahrzeug - Ummeldung beantragen (bei Halterwechsel)".

    Hinweis: Sowohl Käufer als auch Verkäufer sind verpflichtet, der Zulassungsbehörde unverzüglich den Halterwechsel eines noch zugelassenen Fahrzeugs mitzuteilen. Näheres dazu erklärt die Verfahrensbeschreibung "Kraftfahrzeug - Verkauf melden".
     
  • Kauf eines bereits abgemeldeten Fahrzeugs
    Sollte das von Ihnen erworbene Gebrauchtfahrzeug bereits vom ehemaligen Eigentümer abgemeldet worden sein, müssen Sie es in Ihrem Zulassungsbezirk wieder anmelden. Ausführliche Informationen darüber erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung "Kraftfahrzeug - Wiederzulassung beantragen". Darüber hinaus gibt Ihnen diese Verfahrensbeschreibung auch Auskunft darüber, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie ein gebrauchtes Auto im Ausland gekauft haben und in Baden-Württemberg zulassen wollen.

Umzug

Bei einem Umzug in einen anderen Stadt- oder Landkreis müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden. Mehr dazu erfahren Sie in der Verfahrensbeschreibung "Kraftfahrzeug - Ummeldung beantragen (ohne Halterwechsel)".

Bei einem Umzug innerhalb desselben Stadt- oder Landkreises können Sie Ihr altes Kennzeichen behalten. In diesem Fall müssen Sie Ihre neue Adresse lediglich in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Ab 1.Januar 2015 können Sie auch bei einem Umzug innerhalb von Deutschland Ihr Kennzeichen behalten, wenn Ihr Fahrzeug zugelassen ist und Sie dies bei der Ummeldung beantragen.

Abmeldung eines Fahrzeugs

Möchten Sie Ihr Fahrzeug über einen längeren Zeitraum nicht mehr nutzen, können Sie es abmelden. Mehr Informationen dazu enthält die Verfahrensbeschreibung "Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung)".

Verfahren