Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

6. Wahlergebnisse

Mit der Auszählung der Stimmen wird unmittelbar nach Beendigung der Wahlzeit um 18 Uhr begonnen. Zunächst wird das Ergebnis je Wahlbezirk in öffentlicher Sitzung ermittelt und festgestellt. Dabei werden alle in den Wahlurnen beziehungsweise per Briefwahl abgegebenen Stimmzettel ausgewertet.

Der Wahlvorstand meldet die Ergebnisse an den Gemeindewahlausschuss. Dieser ermittelt das endgültige Ergebnis für die Gemeinde und stellt es fest. Anschließend gibt der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses das Wahlergebnis mündlich bekannt. Das Wahlergebnis wird durch den Bürgermeister ortsüblich öffentlich bekannt gemacht (z.B. im Amtsblatt der Gemeinde).

Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Gewählt ist der Bewerber, der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

Entfällt hingegen auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Neuwahl statt. Eine nochmalige Stellenausschreibung ist für diesen Durchgang nicht erforderlich. Bei der Neuwahl entscheidet die höchste Stimmenzahl. Falls Bewerber die gleiche Anzahl an Stimmen auf sich vereinen (Stimmengleichheit), entscheidet das Los.

Der noch amtierende Bürgermeister benachrichtigt den gewählten Bewerber nach der mündlichen Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Er fordert den gewählten Bewerber auf, innerhalb einer Woche mitzuteilen, ob er die Wahl annimmt.

Nach Abschluss der Bürgermeisterwahl vereidigt ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied den Bürgermeister in öffentlicher Sitzung im Namen des Gemeinderats.

Verfahren