Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

5.2. Fachdienste des Integrationsamtes

Die Behinderungsarten, beruflichen Tätigkeiten und Arbeitsplatzbedingungen sind vielfältig. Das Integrationsamt hat deshalb Fachdienste eingerichtet. Die Integrationsfachdienste beraten und unterstützen besonders betroffene schwerbehinderte Menschen bei Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis mit dem Ziel, das Beschäftigungsverhältnis zu sichern.

Zur Zielgruppe der Integrationsfachdienste gehören insbesondere

  • Schwerbehinderte Menschen mit einem besonderem Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung,
  • Schwerbehinderte Menschen, die aus einer Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollen und hierbei besonderer Unterstützung bedürfen sowie
  • schwerbehinderte Schulabgängerinnen und Schulabgänger.

Aufgaben

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachdienste sind entweder Spezialisten für bestimmte Behinderungsarten (z.B. Fachdienste für hörgeschädigte, blinde, suchtkranke oder seelisch behinderte Menschen) oder für die behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen (zum Beispiel technische Berater).

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachdienste beraten sowohl die schwerbehinderten Beschäftigten als auch deren Arbeitgeber, die Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs- und Personalräte. Die Integrationsfachdienste übernehmen im Einzelfall auch die persönliche Betreuung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen am Arbeitsplatz.

Mit Einverständnis der schwerbehinderten Menschen nehmen die Fachdienste Kontakt zu anderen Einrichtungen und Fachleuten auf, die den Menschen mit schweren Behinderungen betreuen, wenn deren Einschaltung zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses notwendig ist (z.B. Ärztinnen und Ärzte, Lieferanten technischer Geräte).

Die Aufgaben der Integrationsfachdienste sind in den §§ 109 ff. SGB IX geregelt.

Weitere Informationen und Adressen von Integrationsfachdiensten oder dem Technischen Beratungsdienst finden Sie auf den Seiten des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS).

Verfahren