Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

3.2.2. Handgepäck

Für das Handgepäck gelten bei Flügen strenge Sicherheitsbestimmungen.

Gegenstände, die als Waffe gegen andere Menschen verwendet werden können (wie z.B. Scheren, Werkzeuge, Messer), dürfen nicht im Handgepäck mitgeführt werden. Lediglich Spritzbesteck zu medizinischen Zwecken (z.B. für Diabetikerinnen und Diabetiker) ist hiervon ausgenommen. Es muss aber beim Check-in zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung vorgelegt werden.

Auf den Seiten des Luftfahrt-Bundesamtes finden Sie eine Liste verbotener Gegenstände im Handgepäck. Solche Listen hängen in der Regel auch am Flughafen bei den Check-in-Schaltern und vor der Sicherheitskontrolle der Fluggäste aus. Im Informationsblatt "Flüssigkeitsbeschränkung im Handgepäck" des Bundesministeriums für Inneres finden Sie weitere Hinweise.

Tipp: Sollten Ihnen bei der Sicherheitskontrolle Gegenstände abgenommen werden, können Sie diese in der Regel am Flughafen verwahren und sich nach Ihrer Reise zuschicken lassen oder sie wieder abholen. Die Kosten der Rücksendung beziehungsweise Verwahrung müssen Sie tragen. Informieren Sie sich bei Ihrem Flughafen, ob ein derartiger Rücksende- oder Aufbewahrungsservice angeboten wird und welche Kosten entstehen.

Bezüglich der Abmessungen, die Handgepäckstücke nicht überschreiten dürfen, informieren Sie sich bitte bei der jeweiligen Fluglinie. Bei Flügen in besonders kleinen Flugzeugen kann es vorkommen, dass Sie Gepäckstücke, die an sich als Handgepäck zugelassen wären, aus Platzgründen beim Einsteigen in das Flugzeug abgeben müssen.

Verfahren