Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

5. Nach dem Ja-Wort

Durch die Eheschließung oder die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben. Diese müssen Sie bestimmten Behörden und Stellen mitteilen.

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Änderung des Namens und der Adresse in

  • Ihren Ausweisdokumenten und
  • den Fahrzeugpapieren.

Hinweis: Beachten Sie, dass bei Namensänderungen ein alter Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ersetzt wird.

Darüber hinaus sollten Sie die Änderungen folgenden Einrichtungen bekannt geben:

  • Arbeitgeber
    Wenn Sie nach der Heirat oder Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft einen neuen Namen tragen, sollten Sie dies Ihrem Arbeitgeber möglichst umgehend mitteilen. Dieser kann Ihre Namensänderung unter anderem der Sozialversicherung (Rentenversicherung und Krankenversicherung) bekannt geben.
  • Finanzamt
    Informieren Sie Ihr Finanzamt von der Eheschließung oder Begründung einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Ihre Steuerklasse wechselt durch die Änderung Ihres Personenstandes. Genaueres erfahren Sie im Kapitel Steuerklassen und im Verfahren Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale nach Heirat/Eintragung einer Lebenspartnerschaft beantragen.
  • Banken/Versicherungen
    Ihren neuen Namen sollten Sie Banken und Versicherungsgesellschaften, bei denen Sie ein Konto-/Depot oder eine Versicherung haben, schnellstmöglich anzeigen. Die Bank beziehungsweise die Versicherung verlangt meistens einen Nachweis von Ihnen (z.B. Kopie der Eheurkunde oder der Lebenspartnerschaftsurkunde).
  • Kabelanbieter
    Wenn Sie einen Vertrag mit einem Kabelnetzbetreiber abgeschlossen haben, müssen Sie ihm die Namensänderung mitteilen. In Baden-Württemberg ist dies die Kabel Baden-Württemberg GmbH (Kabel BW). Bitte benutzen Sie für Ihre Mitteilung das Kontaktformular.
  • Telefonanbieter
    Für die korrekte Rechnungsstellung und Ihren Eintrag im Telefonbuch ist es wichtig, Ihre Namensänderung Ihrer Telefongesellschaft mitzuteilen. Meist können Sie dies telefonisch unter kostenfreien Servicenummern erledigen. Die Änderung Ihres Eintrags erscheint dann in der nächsten Telefonbuchausgabe. Falls sich auch Ihre Adresse geändert hat, finden Sie auf unseren Seiten Informationen über die Abmeldung und Anmeldung des Telefonanschlusses.
  • Versorgungsunternehmen
    Als Eigentümer oder Eigentümerin einer Wohnung oder eines Hauses müssen Sie auch dem jeweiligen Versorgungsunternehmen Ihre Namensänderung mitteilen. Dies können Sie formlos tun. Größere Anbieter bieten dazu auch Onlineformulare an. Wenn Sie Mieter oder Mieterin sind, ist bei den Versorgern für Fernwärme, Gas und Wasser meistens nur Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin Vertragspartner. Nur mit Ihrem Stromversorger besteht üblicherweise ein Vertrag, den Sie ändern sollten.

Hinweis: Bewohnerparkausweise bleiben meistens weiterhin gültig, weil sie an das Nummernschild des Pkws gebunden sind. In manchen Städten/Gemeinden wird nur ein Bewohnerparkausweis pro Familie oder Wohnung vergeben. Auskunft hierzu erteilt Ihnen Ihre Gemeinde. Weitere Informationen zum Bewohnerparkausweis erhalten Sie auf unseren Seiten.

Hat sich im Zusammenhang mit der Heirat Ihre Adresse geändert, sollten Sie sich umgehend ummelden beziehungsweise am neuen Wohnort anmelden. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Checkliste zum Umzug.

Verfahren