Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

2.5.1. Arbeitsuche

Sind Sie auf der Suche nach einem Arbeitsplatz in der Schweiz? Angehörige der EU-/EWR-Staaten benötigen grundsätzlich keine Arbeitserlaubnis, um in der Schweiz als Angestellte oder Selbständige zu arbeiten. Dauert die Erwerbstätigkeit länger als drei Monate, müssen Sie aber bei der zuständigen kantonalen Behörde eine Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung beantragen.

Achtung: Für Staatsangehörige aus Bulgarien und Rumänien bestehen noch bis voraussichtlich 2016 Zulassungsbeschränkungen für die Erteilung einer Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung.

Die Personenfreizügigkeit wird nicht auf Kroatien ausgeweitet. Die Schweiz gewährt kroatischen Staatsangehörigen separate Kontingente für Erwerbstätige außerhalb der Kontingente für Drittstaatsangehörige.

Um in der Schweiz als Grenzgänger oder Grenzgängerin arbeiten zu können, benötigen Sie eine Grenzgängerbewilligung. Diese erhalten Sie bei der in der Schweiz für Sie zuständigen kantonalen Migrations- und Arbeitsmarktbehörde, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Angehörige der EU-/EWR-Staaten müssen die Grenzgängerbewilligung "EG/EFTA" beantragen. Nähere Informationen dazu erfahren Sie in der Verfahrensbeschreibung "Grenzgängerausweis für eine Beschäftigung in der Schweiz beantragen".

Bei Ihrer Suche ist es zunächst wichtig, dass Sie sich über offene Stellen informieren. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, um an Informationen zu gelangen:

  • Printmedien (z.B. Basler Zeitung, Neue Züricher Zeitung, Thurgauer Zeitung)
  • Angebote im Internet
  • Initiativbewerbungen
  • Arbeitsangebote des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums (RAV), der Europäischen Jobbörse EURES oder von privaten Personalvermittlungsagenturen

Hinweis: Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) sind in der Schweiz die zuständigen Stellen, die sich auf Stellenvermittlung spezialisiert haben. Sie unterstehen den Schweizer Arbeitsämtern.

Ein wichtiges Kriterium bei der Arbeitssuche in der Schweiz ist auch, ob Ihr Schulabschluss oder Ihre Berufsausbildung in der Schweiz anerkannt wird.

Tipp: Weitere Informationen bietet Ihnen das Merkblatt "Arbeitsuche in der Schweiz" des Portals INFOBEST. Auf den Seiten des Portals finden Sie viele weitere hilfreiche Informationen für Grenzgänger, insbesondere auch Informationen über die Anerkennung von Abschlüssen. Mehr zum Thema "Arbeiten in der Schweiz" erfahren Sie auch auf den Seiten des Schweizer Bundesamtes für Migration.

Verfahren