Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

5. Arbeitnehmer- und Personalvertretung

In den meisten Unternehmen der Privatwirtschaft und in den Dienststellen und Betrieben der öffentlichen Verwaltungen ist den Beschäftigten ein Mitspracherecht bei betrieblichen und innerdienstlichen Maßnahmen und Entscheidungen eingeräumt. Hierdurch soll unter anderem die gerechte Behandlung der Beschäftigten gewährleistet werden. Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sie qualifiziert, motiviert und eigenverantwortlich zur Leistungsfähigkeit und zum Erfolg ihres Unternehmens beziehungsweise ihrer Dienststelle beitragen.

Unterschiede zwischen privatem und öffentlichem Bereich ergeben sich aus der unterschiedlichen Zielsetzung. Die betriebliche Mitbestimmung in Unternehmen in Privatrechtsform ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), im Mitbestimmungsgesetz und im Drittelbeteiligungsgesetz geregelt. In den Dienststellen und Betrieben der öffentlichen Verwaltung sind nach den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder Personalvertretungen zu bilden. Für Richter und Soldaten bestehen Richter- und Soldatenvertretungen. Im Bereich der Kirchen sind Mitarbeitervertretungen nach kirchlichen Bestimmungen eingerichtet.

Zu den Hauptaufgaben der Vertretungen zählen neben der Beteiligung an konkreten Personalmaßnahmen Fragen in Bezug auf die

  • Ordnung im Betrieb oder der Dienststelle,
  • Gestaltung der Arbeitsplätze,
  • Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung (z.B. Verteilung der Arbeitszeit, Personalplanung, Richtlinien zur Auswahl von Personal),
  • Sozialeinrichtungen,
  • Zeiterfassung und
  • Leistungskontrolle.

Verfahren