Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

1.3. Altersgemischten Gruppen

In Kindertageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen werden Kleinkinder (das sind Kinder im Alter von unter drei Jahren) bis hin zu schulpflichtigen Kindern gemeinsam betreut.

Die Einrichtungen können vormittags und nachmittags, mit verlängerten Öffnungszeiten oder auch ganztags betrieben werden. In den altersgemischten Gruppen überwiegt in der Regel der Anteil der Kinder im Kindergartenalter.

Die altersgemischte Gruppe kann als integrative Gruppe geführt werden. In integrativen Gruppen werden Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung einer zusätzlichen Förderung bedürfen, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut.

Wie bei anderen Einrichtungen zur Kinderbetreuung werden auch bei altersgemischten Gruppen von den Eltern unterschiedlich hohe Elternbeiträge erhoben (abhängig von der Betreuungszeit und - in der Entscheidung des Einrichtungsträgers liegend - von der Anzahl der Kinder in der Familie und - bei manchen Trägern - vom Einkommen der Eltern).

Verfahren